von ronny051073 am Samstag 22. März 2014, 18:58
Da wir die Anlagen selber Bauen, kann ich dir sagen, dass die Erdschlüssüberwachung, auf die ich mich hier beziehe, kein Schutzeinrichtung für Leib und Leben ist.
Die Grenze für die dauernd zulässige Berührspannung ist international vereinbart. Sie ist für Menschen und Tiere,im vorliegendem Fall, nicht lebensbedrohlich.
Wechselspannung (AC):40V [80V]
Gleichspannung (DC): 120V
Es handelt sich um eine Schutzeinrichtung, die Material und Prozess im Betriebszustand vor Fehlern und Schäden schützen soll.
Die Manipulation, ist durch unzuverlässige Monteure zu vertreten, welche bei laufender Prozesse, die Maschinen nicht ausreichend überwachen.
Dies soll unterbunden werden, um das Risiko von Schadensverursachung zu minimieren.
Eine Beseitigung der Manipulierbarkeit hat keinen Einfluss auf die Schutzeinrichtung für Mensch und Tier.
Die Maschinen erfüllen alle EMV, VDE ... usw. Vorschriften und Zulassungen.
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ronny051073 am Samstag 22. März 2014, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.