Frage zu Elektrounfall

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Frage zu Elektrounfall

Neuer Beitragvon energielektroniker am Sonntag 3. Februar 2008, 12:05

Hallo
Wenn ich zuhause einen Elektrounfall habe ( was Gott sei dank noch nie vorgekommen ist, teu teu teu ) und ich Elektrofachkraft bin, kann ich dann von meinem Arbeitgeber eine Kündigung bekommen oder er es mir verbieten weiter auf meinem Beruf zu arbeiten?

Ist nur ne reine Interessenfrage, keine Schwarzarbeit
Fehler sind erlaubt, man(n) muss sie nur finden!
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Neuer Beitragvon Erfinderlein am Sonntag 3. Februar 2008, 12:29

Hui, ju ,jui,

schwere Frage. Wäre zumindest unüblich, ausgerechnet bei einer Fachkraft ein erhöhtes Risiko zu sehen.

Im AT-Bereich ist es allerdings üblich, gewisse Risiken per Vertrag auszuschliessen. Aber auch dort meist nur, wenn es sich um für die Firma wichtiges Schlüsselpersonal handelt. So zum Beispiel die Teilnahme an Extremsportarten auszuschliessen.

Anders sieht es aus, wenn durch so ein Unfall eine nicht erwünschte Nebentätigkeit aufgedeckt wird. Eine solche ist prinzipiell mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

So wie du die Frage stellst, scheint mir letzteres der Hintergrund der Frage zu sein; denn wenn du furchtbar wichtig wärest, bräuchtest du keine Angst vor einer Kündigung zu haben.

LG aus GR
Lothar Gutjahr bestätigt:Senneca hatte recht. Wir haben nicht zu wenig Zeit, sondern vergeuden zu viel.
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Juristisches

Neuer Beitragvon BernhardS am Sonntag 3. Februar 2008, 13:57

Hallo,

rechtliches ist meist nicht so ganz schwarz oder weiß. Es gilt berechtigte Interessen abzuwägen.

Du hast einen Vertrag geschlossen. Du stellst Deine Arbeitskraft zur Verfügung, die erbrachte Leistung wird in Geld vergütet.
Daneben gibt es aber noch andere Abwägungen. Beim Versuch jeglicher Gefährdung Deiner Arbeitsfähigkeit aus dem Weg zu gehen, hättest Du keinerlei Privatleben mehr. Das kann nicht sein.
Also kann Dich der Chef nicht am Fußballspielen hindern, Himalaya-Bergsteigen, Drachenfliegen, Kunstflug mit einer alten MIG21..Tja, irgendwann ist er zumindest berechtigt sauer. Du machst was Dir gefällt, er zahlt die Lohnweiterzahlung, kann auch nicht sein.
So geht das bei den Juristen. Abwägung heißt das Zauberwort.

Du hast auf jeden Fall das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, natürlich erst mach 17:00. Alles was "alle" machen, darfst Du auch, z.B. Lampen selber aufhängen. Was nicht "alle" machen, am Feierabend eine Verteilung komplett selber verdrahten (außer die eigene) das darfst Du nicht.

Bernhard
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Neuer Beitragvon Bernd am Dienstag 5. Februar 2008, 17:17

hallo

Vorsicht bei Extremsport. Kollege von mir hatte zu viele Unfälle dadurch bedingt lange Krankenzeiten. Abmahnung mit der Aufforderung auf ungefährliche Sportarten umzusteigen.
Hat er natürlich nicht gemacht-ein Sportunfall später Kündigung und Feierabend.


mfg
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