Superflux Led Beleuchtung Schaltungsfrage

Alle allgemeinen Themen zu Elektronik und Elektro

Alle allgemeinen Themen zu Elektronik und Elektro

Moderator: Moderatorengruppe

Re: Superflux Led Beleuchtung Schaltungsfrage

Neuer Beitragvon Solero am Donnerstag 22. Juli 2010, 15:03

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Mein Tacho ist keine Lichttechnische Einrichtung.
er hat lediglich eine Hintergrundbeleuchtung.

Das gleich wie ein Tubroeicremeportionierer der per Digitalanzeige anzeigt wie viel Eis du heute schon verdrückt hast.
Es bleibt eben ein Turboeiscremeportionierer und keine Waage.
Mein Tacho ist auch kein Scheinwerfer oder eine Kennzeichenbeleuchtung (Die bei jeder HU überprüft wird. Warum? Weil sie nach außen scheint und das Kennzeichen erleuchtet sollte, das andere Verkehrsteilnehmer sehen müssen.)

Und ob der Tacho blau, gelb oder weiß leuchtet who cares?
Solange ich die Geschwindigkeit ablesen kann.

Zitat: Wo kein Kläger da kein Richter.
Geht lieber auf die los die im Sommer mit Flipflops, Barfuß ect. fahren.
Das ist eine bedrohung.
Nicht ein Blauleuchtender Tacho.

Und mir ist es auch Jacke wie Hose, denn es ist mein Auto und wenn ich damit Probleme bekomme ist das mein Bier. Sei es Tüv, Unfall ect.

Und ich glaube das schreibe ich jetzt zum 3. mal: Es ging um die 12 Volt Schaltung wie im "Kinderbausatz"
Und was ich eben nu damit mache ist mal wieder was? Mein Ding, richtig.
Ich hätte auch schreiben können es sei für meine "Ausbildung", "Schulprojekt" oder ähnliches, aber wozu?
Habe ich nicht nötig, komme auch so ans Ziel.

Und nu habt ihr mich auch vom Hals dürft jetzt ein fest feiern weil ihr den Bösewicht bezwungen habt.
Ausgeschlossen sind die, die nicht Aktiv an diesem Thread beteidigt waren.
Ich werde diesen Thread nicht wieder besuchen.
Ach und dann bitte noch die guten Neuigkeiten das es verboten sei in allen Foren verbreiten wo das Gegenteil behauptet wird. (Das sind einige)
Danke
Solero
Threadstarter
39249
 
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 20. Juli 2010, 15:31
Postleitzahl: 7
Land: Germany / Deutschland

Re: Superflux Led Beleuchtung Schaltungsfrage

Neuer Beitragvon Mr.Ed am Donnerstag 22. Juli 2010, 19:56

Du hast immer noch nicht verstanden das es nicht um die Tachobeleuchtung sondern um die Umschaltelektronik geht! Die benötigt nunmal eine Zulassung!
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Benutzeravatar
Mr.Ed
39255
Silber Mitglied
 
Beiträge: 183
Registriert: Samstag 5. Juni 2010, 10:00
Postleitzahl: 45657
Land: Germany / Deutschland

Re: Superflux Led Beleuchtung Schaltungsfrage

Neuer Beitragvon Lightyear am Freitag 23. Juli 2010, 06:13

anders hat geschrieben:
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.)
ist nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und
damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


Ich verstehe nicht, was daran mißverstänlich ist...

Das Kombiinstrument ist genau so zugelassen, wie es vom Hersteller verbaut wurde. Mit exakt der Farbe der Hintergrundbeleuchtung. Punkt!

Jegliche Veränderung führt also zu Dem, was im Zitat steht.

Ob dieser Sachverhalt im Normalbetrieb geprüft wird, oder nicht, ist zunächst vollkommen irrelevant. Viel interessanter wird es erst, wenn irgendwann einmal ein Unfall passiert und der hinzugezogene Gutachter das Fahrzeug untersucht. Im schlimmsten Fall stellt der Gutachter diese modifizierte Beleuchtung fest und folgert daraus, dass das Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis geführt wurde. Dies führt zu einer automatischen Aberkennung des Versicherungsschutzes. Dabei ist es für den Versicherer und dei Staatsanwaltschaft erstmal irrelevant, ob die modifizierte Beleuchtung ursächlich für den Unfall war.
Gnade dem Fahrzeugführer, der dann mit seinem kompletten Vermögen für die Unfallfolgen privat haftet.
Es geht bei nahezu allen Themen rund um's KFZ letztlich um den Versicherungsschutz und nicht darum, ob irgendwer im unfallfreien Normalbetrieb draufkommt...

Ob diese Regeelung sinnvoll ist, oder nicht, ist zunächst irrelevant - Tatsache ist dagegen, dass es diese Regelung gibt, und daran hat man sich als Teilnehmer im Starßenverkeht zu halten!

Gruß aus Nürnberg,
Ly
Bitte beim Anziehen der Schraube eine halbe Umdrehung vor dem Abreissen aufhören, denn nach FEST kommt AB!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
Benutzeravatar
Lightyear
39263
Bronze Mitglied
 
Beiträge: 68
Registriert: Montag 14. Juni 2010, 12:41
Wohnort: Nürnberg
Postleitzahl: 90400
Land: Germany / Deutschland

Re: Superflux Led Beleuchtung Schaltungsfrage

Neuer Beitragvon Erfinderlein am Freitag 23. Juli 2010, 06:20

Hallo Mr. Ed und LY,

kuckt mal da:

Und nu habt ihr mich auch vom Hals dürft jetzt ein fest feiern weil ihr den Bösewicht bezwungen habt.
Ausgeschlossen sind die, die nicht Aktiv an diesem Thread beteidigt waren.
Ich werde diesen Thread nicht wieder besuchen.



Warum fügt ihr noch weitere Ergüsse dazu ? Muß doch nicht sein oder ? Lest auch mal die anderen Beiträge der letzten Tage.

Lothar
Lothar Gutjahr bestätigt:Senneca hatte recht. Wir haben nicht zu wenig Zeit, sondern vergeuden zu viel.
Benutzeravatar
Erfinderlein
39264
Co-Admin
 
Beiträge: 4275
Registriert: Donnerstag 9. Januar 2003, 18:21
Wohnort: Neukirchen a.T.
Postleitzahl: 83364
Land: Germany / Deutschland

Re: Superflux Led Beleuchtung Schaltungsfrage

Neuer Beitragvon Lightyear am Freitag 23. Juli 2010, 07:01

Sorry, diesen Textschnipsel habe ich übersehen - Asche auf mein Haupt!

Gruß aus Nürnberg,

Ly
Bitte beim Anziehen der Schraube eine halbe Umdrehung vor dem Abreissen aufhören, denn nach FEST kommt AB!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
Benutzeravatar
Lightyear
39265
Bronze Mitglied
 
Beiträge: 68
Registriert: Montag 14. Juni 2010, 12:41
Wohnort: Nürnberg
Postleitzahl: 90400
Land: Germany / Deutschland

Vorherige

Zurück zu Elektronik Allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 63 Gäste