Gunter hat geschrieben:3-Leiter-Schaltungen sind für Neuanlagen nicht mehr unzulässig, da die Taster den Neutralleiter schalten. Schaltgeräte im Neutralleiter sind gem. VDE 0100-460:2002-08 Abschnitt 465.1.2 nicht zugelassen. Dürfte ja bekannt sein.
Bei der L getasteten 3 Leiterschaltung wird der L geschaltet! Sowohl das Schaltgerät als auch die Leuchtmittel bekommen den L über Taster oder Schalter in der L-Leitung. Wäre also nach Din zulässig!
Es gibt in der Din keine Forderung bestehende 3 Leiterschaltungen umzubauen in 4 Leiterschaltung oder eben in L-getastet 3 Leiterschaltung. Die N-getastet 3 Leiterschaltung war zum Zeitpunkt der Errichtung Normgerecht und es gibt keine Nachrüstforderung darf also im Bestand so weiter betrieben werden.
Da die L getastet 3 Leiterschaltung eben den Nachteil hat das sie weder Nachtastbar noch Dimmbar ist wird sie bei Neuanlagen nicht mehr verwendet. Und die 3 n-getastet 3 Leiterschaltung darf eben wegen dem Schaltverbot im N bei Neuanlagen nicht mehr verwendet werden. Konsequenz daraus ist die 4 Leiterschaltung mit getrenntem Steuer und Laststromkreis!