Wer genau ist Elektrofachkraft?

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Wer genau ist Elektrofachkraft?

Neuer Beitragvon Zaldoran am Montag 13. Dezember 2004, 21:51

Hallo Forum,

ich will mein Glück mal hier versuchen, denn anscheinend ist diese Frage doch komplizierter, als sie auf den ersten Blick aussieht.

Ich bin Büroinformationselektroniker-Geselle, und nun ist die Frage, bin ich damit EUP oder ELFA? Leider erzählt einem jeder etwas anders, das schließt stellen die es eigentlich wissen sollten ein.

Die grundsätzliche Definition ist klar: Elektrofachkraft ist, wer die fachliche Qualifikation für das Errichten, Ändern, Prüfen und Instandsetzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel besitzt. Die fachliche Qualifikation wird im Regelfall durch den Abschluss einer Fachausbildung erworben. Hierzu gehören auch die Meister- oder Gesellenprüfung im Elektroinstallateurhandwerk oder einem "verwandten" Bereich des Elektrohandwerks

Wären da nicht die Begriffe "Regelfall", "auch" und "verwandte Bereiche". In einem interessanten Beitrag las ich, das auch ein Radio- und Fernsehtechniker-Meister, aber auch ein Geselle eine ELFA ist , da er ja über die entsprechenden Kenntnissese (bezogen auf sein Tätigkeitsfeld) verfügt. Aber was ist denn dann in dem Fall der Befähigungsnachweis?

Mal angenommen ich wäre EUP, hätte ich dann im Außendienst überhaupt Eingriffe und Reparaturen an netzbetriebenen Geräteteilen durchführen dürfen? IMHO dürfen EUPs das doch nur unter Aufsicht von ELFAs. Und Arbeiten an Installationen dürfen doch selbst ELFAs nur unter Aufsicht oder Leitung einer verantwortlichen Elektrofachkraft, während die verantwortliche Elektrofachkraft ja zwingend Elektrotechniker (Geselle/Meister/Ingeneur) sein muss.

Interessant war hierzu ein älteres Usenet Posting das sinngemäß sagte: "Solange Du weißt was Du tust, und es richtig machst, ist es im Grunde genommen egal. Und wenn Du es falsch machst, helfen Dir auch keine Zertifikate, Prüfungen oder Nachweise".

Leider hilft mir das wenig. Der Hintergrund der Frage ist schlicht und einfach, ob ich ab Januar 2005 weiterhin Widerholungsprüfungen nach BGV A2 durchführen darf oder nicht, das dies durch die geänterte DIN VDE 0702:2004-6 ja nun ELFAs vorbehalten ist. Und wenn es dann zu einem Unfall kommt, dürfte es im zweifelsfall irrelevant sein, ob die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt und der prüfling fehlerfei war, solange ich die Prüfung garnicht hätte durchführen dürfen.

Ich bin jedenfalls einigermassen schockiert, dass über so eine grundsätzliche Sache anscheinend doch soviel Uneinigkeit herrscht. Mal sehen, ob das hier zu ähnlich kontroversen Meinungen führt.

Gruß
Holger
Zaldoran
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Neuer Beitragvon VGF am Mittwoch 15. Dezember 2004, 16:28

Hi

der Unterschied zwischen einer EUP und einer EFA ist:

Von unterwiesen Personen wird nur fachgerechtes Verhalten und fachgerechtes Ausführen von Maßnahmen verlangt.
Die Elektrofachkraft trägt eigenverantwortlich Fachverantwortung.

Die Arbeiten einer EUP werden meistens von EFA´s oder Vorarbeitern kontrolliert.

Die EFA arbeitet selbsttätig, meistens ohne kontrollen.

Hoffe ich konnte Dir helfen

Liebe Grüße

Christian
Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
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Neuer Beitragvon kurzschluss-ing am Donnerstag 16. Dezember 2004, 21:17

Hallo,

dürfte ich diese Thema mal aufnehmen...

In wie weit gehen dann eigentlich meine Befügnisse als (baldiger) Ingenieur (Uni)?
Welche offiziellen Anweisungen, Vorschriften,... gibt's hierzu?

Fachwissen sollte eigentlich genügend da sein, von den DIN und VDE-Normen hat man offiziell aber wenig bis gar nix mitbekommen, was sich ja aber durch Literatur einfach beheben lassen kann.

Vielen Dank für eure Antworten....


Hintergrund:
Im Sommer während eines Praktikums (bei einem weltweit sollte ich eine neue Netzzuleitung für einen Leistunsverstärker (32A-CEE auf einen Spezialstecker) neu konfektionieren. Wenn ich nicht selbst gefragt hätte, wo ich denn die Leitung überprüfen lassen könnte hätte des eigentlich niemanden interessiert.
Ähnliche Erfahrungen hab ich schon in einigen anderen Forschungs/Entwicklungseinrichtungen machen müssen. Es weiß zwar jeder, was er tut, aber die Normen kennt keiner...
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Neuer Beitragvon Zaldoran am Freitag 17. Dezember 2004, 12:18

Ich befürchte fast, der tatsächliche Kenntnisstand ist zweitrangig, entscheidend dürfte tatsächlich sein, ob Du einen "Darf-Schein" hast oder nicht. Das die Fachkenntnis von Elektrikern (Gesellen und Meistern) nicht unbedingt linear mit dem Befähigungsnachweis steigt, zeigen ein paar Stilblüten die ich mit der Zunft erleben durfte:

- Für 16 Standard Leuchtstoffröhren benötige ich zwingend ein 32er Anschluß (Aussage eines Werkselektrikers).

- 125er Kabel mit Stecker auf beiden Seiten.

- 32er UV -> Adapter auf 16er Kabel -> 20 Meter Kabel unter die Bühne -> Adapter auf 32 (Ein anderer Werkselektriker).

- Baustromverteiler mit naktem 32er CEE, der Kranz um die "Pins" war komplett weggebrochen ("...funktioniert doch noch").

- 63er Dose festinstalliert mit 32 abgesichert (das Planungsbüro hatte den Spannungsabfall über die relativ lange Zuleitung vergessen).

Gruß
Holger
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Neuer Beitragvon Schwarz am Freitag 17. Dezember 2004, 16:26

hallo

- 32A cekon mit 25B automaten abgesichert

- steckdosen die nur funktionieren wenn das licht an ist

- adapter von 63A->32A, 32A->16A, in einem Bus der Berufsgenossenschaft (nicht etwa als anschaunungsobjekt sondern zur stromversorgung des buses)


zur ursprünglichen frage
zu dem thema hab ich leider auch schon viele verschiedene meinungen gehört.

zum beispiel reicht ein meisterbrief alleine nicht aus um legall als elektriker arbeiten (privat, nicht im auftrag der firma) zu können, man muss beim evu/handwerksrolle eingetragen sein. und das kostet saftig geld ink. nachweis über diverse messgeräte, werkzeuge, ....

ein arbeitskollege von mir der gerade seinen meister gemacht hat wollte sich dort eintragen lassen, als er dann aber von den kosten gehört hat .... hat er sichs ganz schnell wieder anderst überlegt
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Neuer Beitragvon Schwarz am Freitag 17. Dezember 2004, 16:37

kennst du die zeitschrift de die haben eine rubrik Praxisprobleme dort kann man fragen stellen und bekommt (vielleicht) eine antwort. und die ist dann rechtlich sicher abgesichert und fundiert
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Neuer Beitragvon kurzschluss-ing am Dienstag 21. Dezember 2004, 11:44

Danke für die Antworten!

Hmmm...
also weiter nach dem Motto "Solang nix passiert interessierts auch niemanden" (zumindest für daheim)
und offiziell: "ich weiß nix, ich kann nix, mich interessierts auch net"

(hab erst am Samstag wieder so ne Installation gesehen wo man eigentlich nur den Hauptschalter ausschalten sollte...)


Das "wissen", "machen" und "dürfen" sogar 3 verschiedene Welten sind, ist mir hinlänglich bekannt.
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Neuer Beitragvon Zaldoran am Donnerstag 23. Dezember 2004, 17:25

kurzschluss-ing hat geschrieben:(hab erst am Samstag wieder so ne Installation gesehen wo man eigentlich nur den Hauptschalter ausschalten sollte...)


Ja, und da trennen sich ja schon wieder die Welten. Als UP hast Du am Hauptschalter nix verloren, während Du als ELFA den Hauptschalter sogar ausschalten müsstest, zumindest wenn von der Anlage eine erkennbare Gefahr für Andere ausgeht :-)

Naja, ich seh das mitlerweile so: Wenn keiner (also auch nicht Innung/Kammer/BG) in der Lage ist mir zu sagen, ob ich ELFA bin oder nicht, kann es eigentlich auch keiner bestreiten, wenn ich es einfach annehme.

Gruß
Holger
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Neuer Beitragvon Zaldoran am Donnerstag 23. Dezember 2004, 17:30

Schwarz hat geschrieben:- steckdosen die nur funktionieren wenn das licht an ist


Na was denn? Den Grün/Gelben darf man doch nicht mitbenutzen, also wie soll das denn dann gehen? :twisted:

Im ernst, sowas hab ich hier auch in der Garage. Hat übrigens ein Elektriker-Meister gemacht *fg*

Gruß
Holger
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