was darf ich als Elektrofachkraft??

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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was darf ich als Elektrofachkraft??

Neuer Beitragvon Firefighter am Freitag 9. Dezember 2005, 20:20

Hallo zusammen

Nachdem ich hier schon mehrere Beiträge zu dem Thema gelesen habe ist mir jetzt nicht mehr wirklich klar was ich darf und was nicht!

Ich selbst bin elektrofachkraft!

Ich kenne auch § 12 (AVBEltV) nach dem die Kundenanlage nur durch das EVU bzw ins Installateurverzeichnis des EVU eingetragene Installateure geändert werden darf.

Jedoch habe ich jetzt auch schon mehrfach gelesen das die Kundenanlage nur vom Übergabeplatz bis zum Zähler ist.
Und somit der Anlagenteil nach dem Zähler nicht mehr unter §12 (AVBEltV) fällt.

Dies würde auch heisen, dass ich dort Änderunegn vornehmen kann

kann mir jemand jetzt wirklich mit texten belegen, dass ich als Elektrofachkraft änderungen nach dem Zählerkasten legal ausführen darf.

Grüße aus dem schönen Hessen

Maddin
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Neuer Beitragvon juergen am Samstag 10. Dezember 2005, 13:27

Hallo,

In der AVBEltV finde ich keine Einschränkung
Ich denke den Link kennst du. Siehe link unten

Die AVBEltV ist eine gesetzliche Verordnung und hat somit nichts mit dem bereich der Kundenanlage zu tun der für das EVU wichtig ist. (Zählerbereich)

In § 12. 1 Wir der bereich hinter der Hausanschlußsicherung angesprochen.

Du darfs unter Aufsicht einer eingetragenen Fachkraft nach AVBEltV Arbeiten.

Dann gibt es Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.
Herdanschluß für den Küchenbauer. Heizung für den Heitzungsbauer....

Wie das zur AVBEltV past?

Auch ein ganzes Haus kann von einem Bäcker... Installiert werden.
Es gibt im Baumarkt Elektro-Pakete mit Zählerantrag.....
Ich denke dann ist wieder ein Meisterbetrieb der die aufsicht hat zuständig. Wie das in der Praxis geht?



mfg Jürgen
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
juergen
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