Durchlauferhitzer

Ersatzteile und Reparaturen, Fragen zu Wäscherocknern, Waschmaschinen, Herden, Spüler und alle anderen Haushaltsgeräten.

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Durchlauferhitzer

Neuer Beitragvon Dante am Mittwoch 6. April 2011, 19:32

Hallo,mir wurde vor einigen Tagen ein Stiebel Eltron HDB 18 eingebaut.
Die beiden Stufen bringen eine Wassertemperatur von 60 bzw.67 grad.
Mir erscheint beides als zu heiss.Mit Warmwasser ist da gar nichts.Der Kundendienst von Stiebel Eltron meinte lapidar das würde am Gerät liegen und wäre normal.
Ein Durchlauferhitzer mit 2 Stufen dessen Temperaturen gerademal 7 Grad auseinanderliegen?
Kann mir jemand sagen welche Temperaturen normalerweise hydraulische Durchlauferhitzer bringen?
mfg
Dante
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Re: Durchlauferhitzer

Neuer Beitragvon Alte Fritz am Mittwoch 6. April 2011, 20:47

Bei Stufe I hat der DLE ca 2/3 Leistungsaufnahme, was einer Temperatur um die 40° entspricht.
Dein Stiebel ist eindeutig nicht richtig justiert.

Da gibt es nur eines, den Kundendienst nochmals herbeordern und fragen, ob er einen für dumm verkaufen möchte, bzw. die Fa,.. , die das Gerät eingebaut hat anzusprechen, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.

Der KD soll das Gerät gegen ein neues Gerät austauschen und ein herumschrauben bzgl. Justage tunlichst unterlassen! Oder der Installateur besorgt diese Auswechselung -

MfG
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Re: Durchlauferhitzer

Neuer Beitragvon Dante am Montag 11. April 2011, 19:01

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Dass ich für dumm verkauft werden soll hatte ich mir auch schon gedacht.
Den Durchlauferhitzer hat übrigens ein "Elektrofachmann"eingebaut und ziehmlich lange daran rumgeschraubt.
Ich werde mal mit nem Sachverständigen drohen.
mfg
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Re: Durchlauferhitzer

Neuer Beitragvon Alte Fritz am Montag 11. April 2011, 19:23

Justierschrauben sind im allgemeinen mit einem Lack "versiegelt". Man würde sehr leicht erkennen, ob da etwas "geschraubt" worden ist.

Dem Elektriker würde ich jetzt nicht direkt eine Schuldzuweisung machen und mit Sachverständigen drohen bringt nicht das geringste!
Sachverständige, die nicht vom Gericht bestellt worden sind, zählen bei einer etwaigen Verhandlung nicht!
Kosten Dein Geld und eventuell wirfst Du "gutem" Geld noch "schlechtes " Geld für den von Gericht bestellten Sachverständigen/Gutachter hinterher.

Würde mich, wenn es sich um eine Mietwhg. handelt und der Vermieter die Schoße zahlen muß, direkt an den wenden und den Sachverhalt schildern --> schriftl.!
Vermieter sind meist zugänglich und nicht auf Streit aus.

Ist der DLE Dein Eigentum, dann die Fachfirma anschreiben!, wenn auf telef. Kontakt keine Reaktion kommt.
Eine Frist setzen, mit gleichzeitiger Ankündigung von Deinem Recht gebrauch zu machen, indem Du Dich anwaltschaftlich vertreten läßt, so die Fristsetzung nicht eingehalten wird.

Alles Weitere ergibt sich dann. Jedenfalls hat ein Handwerker in so einem Fall immer die schlechteren Karten!

MfG
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