von Alte Fritz am Montag 11. April 2011, 19:23
Justierschrauben sind im allgemeinen mit einem Lack "versiegelt". Man würde sehr leicht erkennen, ob da etwas "geschraubt" worden ist.
Dem Elektriker würde ich jetzt nicht direkt eine Schuldzuweisung machen und mit Sachverständigen drohen bringt nicht das geringste!
Sachverständige, die nicht vom Gericht bestellt worden sind, zählen bei einer etwaigen Verhandlung nicht!
Kosten Dein Geld und eventuell wirfst Du "gutem" Geld noch "schlechtes " Geld für den von Gericht bestellten Sachverständigen/Gutachter hinterher.
Würde mich, wenn es sich um eine Mietwhg. handelt und der Vermieter die Schoße zahlen muß, direkt an den wenden und den Sachverhalt schildern --> schriftl.!
Vermieter sind meist zugänglich und nicht auf Streit aus.
Ist der DLE Dein Eigentum, dann die Fachfirma anschreiben!, wenn auf telef. Kontakt keine Reaktion kommt.
Eine Frist setzen, mit gleichzeitiger Ankündigung von Deinem Recht gebrauch zu machen, indem Du Dich anwaltschaftlich vertreten läßt, so die Fristsetzung nicht eingehalten wird.
Alles Weitere ergibt sich dann. Jedenfalls hat ein Handwerker in so einem Fall immer die schlechteren Karten!
MfG
Alte FRitz