Hausinstallation in neuer Eigentumswohnung

Haushaltstechnik, Ersatzteile und Reparatur. Fragen und Antworten zur Installation.

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Moderator: Moderatorengruppe

Neuer Beitragvon Maris am Freitag 14. März 2003, 20:30

@ Rudi

wechseln schon - aber mit Auftrag deines Chefs / Ausbilders, der für deine Arbeit auch verantwortlich ist und sie zu überprüfen hat. Dies wird auch durch die anschließende Protokollierung der VDE0100-Messung besagter Stedo festgehalten.

ciao Maris
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Neuer Beitragvon Voegelchen am Montag 17. November 2003, 04:42

Anonymous hat geschrieben:Alles was hinterm Zähler ist (Verteilung) darf von einer Fachkraft geändert werden. ohne EVU.
Das dann die Gewährleistung vom Elektriker erlischt ist wohl klar.




hmm.. ich dachte immer eine Fachkraft wäre nur ien Elektriker. aber gut, wenn nu auch nen Bäcker ne Fachkraft is, ok =) dann erlsiht allerdings die gewährleistung des Elektrikers ;)

mal im ernst. Vpon der Beschreibung is die installation totaler Pfusch.

Es gibt gewisse "mindesstaustattungen * Mindestausstattung , ** Normalausstattung, *** Gehobene Ausstattung)

und selbst die Mindestausstattung sieht 5 Beleuchtungs- Steckdosensromkreise / 5 Gerätestromkreise vor.. alles in einem 2-reihigen Verteiler unterzubringen.

Also ich würd mich da beschweren, oder sogar nen Gutachten erstellen lassen. denn wenn die Installation Neu ist, ist das ja fast schon "kriminell" da ist bei der heutzutage im haushalt anzutrefenden Gerätschaft eine Überlastung und damit ein sich mehrende Sicherungsfall vorporgrammiert ...

=)
Voegelchen
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Neuer Beitragvon Daniel B am Sonntag 23. November 2003, 12:25

Jetzt muss ich meinen Senf auch noch zugeben !
Ich stelle mich hinter Joe weil das absolut korrekt was er schreibt.
Es duerfen nur Aenderungen an Elektroverteilungen und Installationen von Eingetragenen Installateuern durchgefuehrt werden.
Wie die Praxis aussieht weiss ja jeder ,es ist aber nicht legal,
und wenn so eine Bude mal abfackelt oder etwas passiert ,dann hat einer die [Piep] gezogen !!
Natuerlich arbeiten auch Gesellen daran , aber denen Ihr Chef ist Eingetragener Installateur und somit verantwortlich.

Voegelchen hat auch recht ,ich wuerde das Prob von der anderen Seite anpacken , Mindestaustattung sieht folgendermasen aus.

Schlafraeume je nach groesse zwischen 3 und 5 Steckdosen
Kochnische ,Kueche 5 bzw. 7 Steckdosen
Hausarbeitsraum 4 Steckdosen
Bad 1 Steckdosen
WC 1 Steckdosen
Flur 1 Steckdosen
Balkon 1 Steckdosen
Abstellraum 1 Steckdosen
Keller 1 Steckdosen
Hobbyraum 3 Steckdosen
das ergibt 5 Beleuchtungsstromkreise
und 5 Steckdosenstromkreise
Das ist aber immer noch die Mindestausstattung , erkundige dich doch mal bei einem Gutachter , das ist der richtige Weg ,jetzt noch was hinterher zu installieren waere den Pfusch nur vergroessert.

Greetz Daniel
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Neuer Beitragvon m0rph3u2 am Freitag 26. August 2005, 22:07

Ich weiß das Thema ist schon etwas älter, ich habe es jedoch mit Spannung gelesen und ich finde es ist zu keinem Befriedigendem Abschluß gekommen...

Hab ich mich mal Schlau gemacht... hier wird also behauptet:

Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur


schön...

diese AVBEltV verwirrt mich zusehens...

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlußsicherung (...) ist der Anschlußnehmer verantwortlich.


putzig oder?

es steht auch drin, dass erst Geräte mit einem Anschlußwert von mehr als 4,4 kW stets den Versorger mitzuteilen sind...

hm wieso denn das, wenn die Kundenanlage eh nur das EVU (bzw. die Listeninstallateure) ändern dürfen?!

kann mir da mal jemand was verbindliches zu dem Thema sagen?

Ich mein muss ich weil ich im Flur meiner Wohnung einen zweiten Lichtschalter haben will ernsthaft erst meinen Energieversorger anrufen und anfragen, welchen Betrieb ich beauftragen darf das durchzufürhren???

Oder darf das dann doch jede Elektrikerfirma?!

Sind vielleicht alle Firmen dieser Art sowieso auf besagter Liste der Unternehmen??? Oder was machen die armen Leute die da nicht draufstehen - Ständig Gesetze brechen?

Was steht in der zitierten DIN VDE 1000 Teil 10 drin? Hab dazu nix gefunden!

Naja ich wär für die verlässliche Klärung dieses Threads zutiefst(!) dankbar!

Wens interessiert meine Theorie dazu wär ja, dass die Kundenanlage (so wie ich sie jetzt mal definiere - also das was hinter dem Zähler kommt) von Elektrofachkräften verändert werden darf - und die haben dann halt im Fehlerfall den Hut auf - wenns ein Mensch privat macht - natürlich dann der Privatmann...

Also über eine Definition der "Kundenanlage" wäre ich auch glücklich!
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Neuer Beitragvon magic am Samstag 27. August 2005, 09:30

Also zu deiner Frage Ob das nicht jede Elektrofirma amchen kann :

Jede Firma die in irgend einer weise elektrische Betriebmittel (steckdosen/schater und so weiter) und im allgemeinen überhaupt mit Netzanschluss des EVU arbeiten will MUSS in der Liste des EVUs eingetragen sein .

Heißt wenn ich meine Firma in Hamburg habe Muss ich mich dort beim EVU anmelden , absonsten darf ich nicht mal ne Steckdose anklemmen.

Will ich das jetzt auch in München machen als Handwerkerbetrieb dann muss ich mich dort auch in die EVU liste eintragen lassen .

Der Eintrag bewirkt weiter hin das man im Auftrag des EVU Zähler anmelden und einbauen darf .

Ohne diese Eintragung bekommt der Kunde bei dem man arbeitet nämlich weder ne Abnahme noch nen Zähler also kein Strömchen :wink:

DU siehst also für die fachlich kompetenten Firmen ist es wingend vorgeschrieben , weil der Firmeninhaber haftet ja für die errichteten Anlagen

Und selbst intallierte anlagen von Laien sollte man immer eingehend Prüfen bevor man dafür seine Unterschrift gibt und es damit als nach allen technischen regeln okay ansieht und dafür evtl dann gerade stehen muss

Weil bei selbstintallation kann vieles passieren . es brauch nur ein Kabelmantel zu tief eingeschnitten werden und dann kommt putz drüber , man kanns nicht mehr sehen und irgendwann schmorrt es dann da weg weil das kabel mit angeschnitten wurde .



Also mein rat . Immer jemanden fragen der davon Ahnung hat . Schliesslich arbeitet man mit Lebensgefährlicher Netzspannung


zu guter letzt.
Jeder vernünftige Elektromeister Läßt sich drauf ein wenn ein Bauherr sagt das er z.B. die Unterputzdosen für die Steckdosen selber einstemmen und eingipsen will . Also im klartext .

Was man noch bezahlen müste bei dem elektriker sind die sicherheitsrelevanten dinge . die grobarbeiten wie dosen einstemmen / einsetzen oder schlitze für kabel stemmen etc kann der haus oder wohnungseigentümer sicher selber machen . das mindert die kosten schon sehr gut

Gruß Magic
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Neuer Beitragvon m0rph3u2 am Samstag 27. August 2005, 09:58

Hm Okay,

vielen Dank für deine Antwort!
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Neuer Beitragvon juergen am Samstag 27. August 2005, 12:54

Hallo zusammen,

und wer als nicht eingetragener Installateur seinen Bau selber Installieren möchte, kauft das Paket im Baumarkt oder bei Conrad....
Dann kann auch ein Bäcker.... dieses machen.

Wer mal genau nachschaut, da gibt es selbst einen Plan für den Hausanschluß.

Das ganze gibt es schon Jahre und keinen stört es.

Das ist dann wieder Praxis

Siehe auch:
http://www.ewl-instakit.de/main.php


Zur Din

Die Anwendung steht jedermann frei.
Das sagt der DIN auf seiner Seite im Internet selbst.
Wer im Vertrag nur wichi waschi hat, hat schlecht Karten.
In Verträgen seht deshalb auch mal, in anlehnung an Din.....
Auch der Geltungsbereich der Din zur Mindestausstattung ist zu beachten.

mfg Jürgen
Zuletzt geändert von juergen am Samstag 27. August 2005, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
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Neuer Beitragvon m0rph3u2 am Samstag 27. August 2005, 13:08

Ja, da kaufste ja die Abnahme mit...

Also wenn ein eingetragner Betrieb sagt - Ahmen, da ist alles in Ordnung - dann ists doch, als wenn sie es selbst installiert hätten, denn sie übernehmen ja damit auch die verantwortung, oder?!

Und wenn der Bäcker sich beim installieren vertut, kriegt er ja auch die Abnahme nicht - gelle.
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Neuer Beitragvon juergen am Samstag 27. August 2005, 13:22

Hallo m0rph3u2,

Zitat
"Und wenn der Bäcker sich beim installieren vertut, kriegt er ja auch die Abnahme nicht - gelle."

Siehe dir den Link mal genau an.

Besonders die Bewerbungsbogen als EWL-Partner

Da steht unter 04.

Pauschale Anlagenprüfung pro Wohneinheit (Efh ca.120qm)
(Anlagenprüfung auf örtliche TAB, kein E-Check) *

Bei Installation von nicht Fachleuten:
Für mich ist es nicht möglich eine Anlage sicher zu Prüfen wenn schon alles Fertig ist. Da gehören Besichtigungen noch im Rohbau dazu.

Da kann ich nur raten, wie das wohl gemacht wird.

mfg Jürgen
Zuletzt geändert von juergen am Samstag 27. August 2005, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Neuer Beitragvon m0rph3u2 am Samstag 27. August 2005, 13:27

Hm, da haste wohl Recht - hat dann aber nicht trotzdem der abnehmende Meisterbetrieb die Brille auf, wenn was passiert - schließlich haben sie bescheinigt, dass alles okay ist?!

gr33ts aus dem sonnigen Magdeburg
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Neuer Beitragvon magic am Samstag 27. August 2005, 20:21

richtigg

der der seinen namen unter die abnahme schreibt der ist dafür verantwortlich


es sei denn man kann anchweisen das danachh wieder jemand anderes drin rumgewurschtelt hat un d erweitert hat und ein brand , fehler oder stromschlag auf die erweiterung zurückzuführen ist. dann ist der zuständig der als letztes da in der anlage gewerkelt hat.

jaja elektrotechnik ist schon ein schweres geschütz. nicht umsonst muss man 3.5 jahre lernen . 3 jahre gesellle sein und dann 1 jahr meisterschule machen um sich elektromeister nenen zu können .

gruß magic
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Neuer Beitragvon Richi am Sonntag 28. August 2005, 08:45

Als azubi gibts den schönen Fall: Meister und Azubi sind auf Baustelle. Meister sagt zu Azubi er soll im keller einen Schalter wechseln. Das dumme dabei der Schalter war falsch vom verstorbenen Vorbesitzer installiert. Immer wenn man das licht ausgeschaltet hat war spannung auf dem Schutzkontakt einer danebenliegenden Steckdose. Die Folge: Besitzer ging drauf... Folge für Azubi und Meister: Geldstrafe wegen fahrlässiger Installation. Der Meiser weil er die Arbeit des Azubis überprüfen hätte müssen und der Azubi weil er im 3 Lehrjahr eigendlich seine Arbeit richtig machen müssen.

Arbeitest du Schwarz und es passiert etwas musst du A: nachweisen das es "Nachbarschaftshilfe" ist sonst hast du schon ma die Steuerfandung am [Piep] und B: Bei Sach und Personenschäden haftest du als "in-betriebnehmber". Haftpflicht is da nich schlecht...

mfg

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Neuer Beitragvon magic am Sonntag 28. August 2005, 09:25

ganz genau so sieht es aus Richi

Genau diesen fall hatte ich auch mal .

Alte gaststätte umgebaut wieder zum wohnhaus. von irgendwem hab ich dann erfahren . ich glaub die besitzerin war das . das hier schon 2 leute verstorben wären .

erstmal nichts bei gedacht. hab alles uminstalliert und dann bin ich in die garage (wechselschaltung von garage zum haus) das neu durchgemessen und hollllaa was hab ich da gemessen . in einer schalterstellung voldampf auf dem schutzleiter.

da kamen mir dann gleich wieder die verstorbenen vorbesitzer in den sinn . weil einer von denen haate das damals selber installiert . allerdings gabs in dem haus so einiges was nicht den vorschriften entsprach. damusten echt 90 prozent stillgelegt werden und neu installiert . weil teilweise noch alte textilleitungen die dir so wechbröseln

Gruss Magic
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Neuer Beitragvon Richi am Sonntag 28. August 2005, 14:12

jo altbauten sind Juhu ich mach das zwar nich beruflich (Gelernter energieelektroniker)aber ich weis das von kleinaufträgen... alleine schon der Aufwand wenn man ner Kollegin ne Steckdose hinschraubt und die noch ne Nullung im gesamten Haus hat... und die guten alten Kabel... Mehr als ihr ans Herz legen das ordentlich umbauen zu lassen kann man da auch nich...
Richi
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