Hallo Leute
Ich habe letztlich mal auf folgende berechtigte Frage geantwortet.
Weißt vielleicht jemand, ob es VDE-Vorschriften gibt bezüglich der Länge der Anschlußleitungen an handgeführten Werkzeugen im Baustellenbereich und wenn ja welche VDE-Nummer ist es, oder kann man es hier grob erklären?
Die Frage ist berechtigt,
Es gibt verschiedene Vorschriften, die ein langes Anschlußkabel an besonders gefährlichen Geräten untersagen.
Diese Vorschriften zielen darauf hin, daß im Gefahrenfall die Bedienperson die Möglichkeit haben soll, mit einer Hand das Gerät sicher halten und mit der anderen Hand den Netzstecker/Kupplung ziehen zu können.
Grundsätzlich sei gesagt, wenn ein Hersteller eine extrem kurze Anschlußleitung (Heckenscheere, Kettensäge, Rasentrimmer) an seinen Geräten oder nur einen fest-montierten Anschlußstecker (Rasenmäher) vorgesehen hat , so darf an diesen Geräten keine längere oder feste Anschlußleitung angeschlossen werden.
Die VDE 0701 in seinem Teil 3, "Bodenreinigungsgeräte und Maschinen" schreibt unter Anschlußleitungen, unter 4.2
ZITAT:
Es ist festzustellen, ob die ggf. früher ersetzten Netzanschlußleitungen bzw. Geräteanschlußleitungen den vom Hersteller angegebenen Ausführungen entsprechen.
ZITAT ENDE:
Sinn dieser Vorschrift ist s, bei einer blockierenden Bürste einer Reinigungs- oder Bohnermaschine oder beim Umschlagen des Handgriffes der Bedienperson die Möglichkeit zu geben, mit einer Hand das Gerät vom Netz zu trennen.
Irgendwo im Dschungel der Vorschriften steht geschrieben, daß typische Haushaltsgeräte eine Anschlußleitung von maximal (ich glaube 1,5m) haben dürfen.
Grund ist der Schutz der Person nach VDE0100 / Teil 701, unser Badezimmer. hier durfen Steckdosen nicht in die Nähe der Naßzellen angebracht werden.
Würden jetzt der Haarföhn oder andere Geräte mit einer langen Leitung versehen, so könnte der Benutzer das eingesteckte Gerät mit in die Wanne nehmen.
Jetzt wird sicherlich jemand laut aufschreien;
"Aber wenn der Benutzer eine Verlängerungsschnur im Bad verwendet......."
Na ja, wenn er das macht, so stirbt er halt einen außerhalb der (VDE) Vorschriften vorgesehenen Tod.
Aber ich bin da weit vom Thema abgewichen. Grundsätzlich darf Elektrowerkzeug mit einem längerem Anschlußkabel ausgestattet werden (Bohrmaschine).
Die Anweisungen des Herstellers sind dabei zu beachten, denn einige gefährliche Handmaschinen müssen einhändig vom Netz trennbar sein.
Falls der Hersteller extrem kurze Anschlußleitungen oder Gerätesteckerdosen vorgesehen hat, darf kein längeres Kabel angebracht werden.