NH-Sicherungen im Hausanschluss

Haushaltstechnik, Ersatzteile und Reparatur. Fragen und Antworten zur Installation.

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NH-Sicherungen im Hausanschluss

Neuer Beitragvon metz am Sonntag 29. August 2004, 18:20

Hallo,

ich habe im Keller meines Einfamilienhauses eine Unterverteilung gebaut. Diese soll nun ans Stromnetz angeschlossen werden.
Dazu kommt von der Hauptverteilung ein Kabel 4*16mm2 in den Keller. Um dieses Kabel anzuschließen muß ich aber die NH-Sicherungen im Hausanschluß ziehen, da an der Hauptverteilung keine Möglichkeit besteht den Strom abzuschalten.
Welche Regeln sollte man beim ziehen von NH-Sicherungen beachten ?

Gruß

metz

:) :) :)
metz
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Neuer Beitragvon juergen am Sonntag 29. August 2004, 20:10

Hallo,

Zum Anschließen einer Verteilung

Es sollten im Zählerschrank auch Sicherungen sein.

Im Neubau unten im Zählerschrank ein SH Schalter.

Früher auch unten vor dem Zähler abgedeckt .Hier ist normal alles mit Blomben zu.

Zur Arbeit am Hausanschluß

Nur Fachleute
Richtige Kleidung Baumwolle (Keine Kunstfaser) , Helm mit Gesichtsschutz, Werkzeug für NH Sicherungen mit Handschuh, Isoliermatte, Beleuchtung die dann noch geht.

Stromkreise besser ausschalten nicht unter Last

mfg jürgen
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Neuer Beitragvon Voegelchen am Sonntag 29. August 2004, 22:30

Darf man an den Hausanschluss überhaupt ran? ich dachte der wäre verplombt?!
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Neuer Beitragvon juergen am Montag 30. August 2004, 13:30

Hallo Voegelchen,

Die Frage "darf " betrift nicht nur den Hausanschluß

Ich kenne die Ausbildung es Fragestellers und auch Deine nicht.

"Mann" darf wenn die unteren bedinnungen erfüllt sind.



Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)

Zitat
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden"

Quelle http://www.wvv.de/service/elektrobetrie ... index.html


mfg Jürgen
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Neuer Beitragvon Voegelchen am Montag 30. August 2004, 16:44

Jo das is mir bekannt und deswegen Fragte ich nach :)

meine Ausbildung is relativ unspektakulär die eines gewöhnlichen elektroinstallateurs.

Und nach meiner Interpretation, "darf" man als Privatperson absolut nicht an den Hausanschluss.
ich interpretiere das so, das nur Installateure, die bei einer ,beim EVU eingetragenen und somit berechtigten, Firma angestellt sind an den Hausanschluss. und ich denke das sie dieses dann doch wohl auch nur im Rahmen eines Auftrages dürfen oder?
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Neuer Beitragvon juergen am Montag 30. August 2004, 17:37

Hallo Voegelchen,

ja, das betrift auch alle anderen Arbeiten an Elektroanlagen.
Keine Steckdosen einbauen........

Leuchtmitte, Schraubsicherung wechseln geht noch.

Auserdem wer hat schon Messgeräte, Vorschriften....
Für 1000 Eruro oder mehr Zuhause.

Wie kann sonst nach VDE Installiert werden?

Auf der anderen Seite
Ausnahmen "Festgelegte Tätigkeit " so kann ein Heizungsbauer auch den Brenner anschließen.


Mann findet zur Zeit Angebote im Baumarkt oder Conrad Zählerschrank... zum selber machen mit Abnahme der Installation.
Kann also auch ein Bäcker, Koch, Arzt.... machen.

Ich denke die Abnahme wird ein Meister machen.

Wie das Rechtlich zu sehen ist? gibt es schon einige Zeit.

Warten wir auf ein erstes Urteil

mfg jürgen
Arbeiten an E-Anlagen dürfen nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.


http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html
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Neuer Beitragvon metz am Samstag 4. September 2004, 18:31

Hallo,

zunächst vielen Dank für Eure Antworten.
Was mich eigentlich interessiert ist, wie man beim ziehen der NH-Sicherungen vor sich geht.
Gibt es eine bestimmte Reihenfolge die man einhalten muß, oder ist es egal, mit welcher Sicherung man beim ziehen beginnt?
Muß eine spezielle Technik beim Ansetzen des Handschuhs angewandt werden?
Ein spezieller Handschuh dafür ist übrigens vorhanden, auch ein Gesichtsschutz habe ich mir dafür ausgeliehen.
Das der Kasten verblombt ist, ist mir schon klar, er wird nach erfolgtem Anschluß auch wieder verblombt werden.


mfg

metz

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Neuer Beitragvon Daniel B am Sonntag 5. September 2004, 09:19

Hallo Metz , über die rechtliche Gerschichte wer was darf wurde jetzt schon diskutiert , dem habe ich auch nichts hinzuzufügen !

Beim stecken von NH Sicherungen ist es wichtig dass die Stromlose Seite zuerst eingeschoben wird und dann die Stromführende .weil wenn man auf eine Kurzschluss geschalten hat, soll der Lichtbogen nach unten weg . Macht man es anderst rum geht der Lichtbogen über die Person drüber und verletzt, verbrennt eher den Kopfbereich.
Beim ziehen von NH Sicherungen ist es wichtig dass die Anlage stromlos ist , weil NH Sicherungen keine Funkenlöschung haben ,weiter ist wichtig dass man die Sicherung parallel zieht um 2 Trennstellen zu haben den Abrissfunken auf 2 Kontakte aufzuteilen und somit zu halbieren.

Greetz Daniel B
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Neuer Beitragvon gastrotechniker am Samstag 13. November 2004, 23:56

der sogenannte HA (hausanschlußkasten) sitzt normalerweise unter der KZV (keller zentral Verteilung) in der sich auch der zähler befindet. beide "kästen" sind verblombt und dürfen nur von zugelassenen elektikern geöffnet werden.
wichtig ist, das hier sogenannte NH Sicherungen eingebaut werden, die z.T 250 A und mehr haben können und der abreißfunke beim Ziehen unterlast steng verboten zu extremen verbrennungen führen kann. es gibt eine spezielle zange zum ziehen der NH sicherungen ca. 40,00 €.
gruß andreas[/quote]
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Neuer Beitragvon Richi am Sonntag 14. November 2004, 13:05

Das Aussichern des Hausanschlusskastens muss immer unbelastet erfolgen. Wir haben in der Schule mal nen netten Film gesehen Is schon krass was ein Abreissfunke mit nem Arm einer Puppe macht....

Normaler weise ist der Hauptanschluss max 10m vom Zählerkasten entfernt. Im Zählerkasten sollten normalerweise noch - wie hiesen die Dinger noch gleicht... Hochleistungssicherungsautomaten?! verbaut sein. Bei mir im Keller kann man Vor und Nach dem Zähler aussichern
Wobei vor dem Zähler natürlich alles verplompt ist...

Geöffnete Plomben machen Probleme Sie müssen unverzügliche an das EVU gemeldet werden und erneuert. Geschied das nicht und du wirst erwischt wirds teuer...

Zum Thema Fachkraft...
Solange nix passiert ist alles OK da interessiert es keinen ob du nun das Selbstgemacht oder einen Meister beauftragt hast...
Wenn aber ein Brand durch ungenügende Absicherung etz entsteht haftet dir keine Versicherung der Welt -> der Schaden muss selbst getragen werden....

mfg

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Neuer Beitragvon BoehseClioz am Montag 6. Dezember 2004, 08:20

Hallo.
Also beim ziehen ist es egal in welcher Reihenfolge.
Du kannst um auf Nummer sicher gehen sämtliche Lasten abschalten damit es keine Lichtbögen geben kann.

Aber lass lieber die Finger davon und den Fachmann ran.

Und ja. Ne Unterverteilung darst du eh nicht direkt daran anschließen. Da klaust du ja dem EVU den Strom!!!
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