Hausinstallation in neuer Eigentumswohnung

Haushaltstechnik, Ersatzteile und Reparatur. Fragen und Antworten zur Installation.

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Moderator: Moderatorengruppe

Neuer Beitragvon oliver2306 am Sonntag 26. Januar 2003, 20:09

Hallo Leute!

Habe da mal ein Problem.
Meine Tante hat sich eine neue Eigentumswohnung.Die Wohnung besteht aus Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer,Kinderzimmer, Gäste WC (mit Waschmaschine und Trockner) und Bad.Der Elektriker hat jetzt für alle Wohnungen die Grundinstallation gemacht(Größe insgesamt ca 106qm).Das ist meiner Tante natürlich zu wenig, da diese aus ca 2 Steckdosen für jeden Raum besteht.Die 15 bis 20 Steckdosen kann meine Tante allerdings nicht von dem Elektriker machen lassen,da er da einfach zu viel Geld für nimmt.Die abnahme hat er aber auch noch nicht gemacht.

Ich bin gelernter Energieelektroniker, habe aber mit Hausinstallationen nie viel am Hut gehabt.Jetzt soll ich natürlich die änderungen vornehmen.Jetzt habe ich da aber 2 Probleme.

1.Im moment haben Herd und Durchlauferhitzer natürlich eigene Sicherunge.Ebenfalls Waschmaschine und Trockner.
Der Rest der Wohnung Verteilt sich aber auf 2 LS Schalter 16A.
Licht und Steckdosen für Schlafzimmer, Kinderzimmer,Diele und die beiden Bäder liegen auf dem einem Ls Schalter, Wohnzimmer und die Küche auf dem anderem. Für die ganze Wohnung ist noch ein 30mA FI vorgeschaltet.Das finde ich sehr wenig, und zusätzlich sollen ja jetzt noch auf jeden LS Schalter ca 8 Steckdosen kommen.Ist das überhaupt noch zulässig?Oder fliegt dann immer wenn der Kühlschrank, die Kaffemaschiene der Fehrnseher und der Staubsauger läuft der Schalter?
Wie sieht es da mit dem Sicherheitsaspekt aus?An den Verteiler komme ich leider nicht mehr ran,also zusätzliche Leitung ziehen ist nicht.

2.Die Änderung kann ich natürlich erst machen wenn der Elektriker seine Endabnahme gemacht hat.Wenn ich die änderungen gemacht habe, macht er seine abnahme bestimmt nicht, weil die änderungen ja von mir durchgeführt wurden und ihm das Geld durch die Lappen ging.
Wie sieht es den hier Versicherungstechnisch,Rechtlich und Sicherheitstechnisch aus?

Bin für jeden Tipp oder Ratschlag dankbar.
Und vielen dank auch allen, die sich bis hierhin durchgelesen haben.

Gruß........oliver2306
oliver2306
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Neuer Beitragvon manny am Montag 27. Januar 2003, 10:12

Hallo Oliver,
beim HEA Bilderdienst kannst du dir die empfohlenen Ausstattungswerte anschauen. Aber Schauen alleine hilft dir ja nicht weiter.

Bei der geringen Anzahl der Stromkreise besteht natürlich immer die Gefahr der Überlastung. Aber schau doch einfach mal in die Verteilung rein, vielleicht hat der Elektriker doch mehere Zuleitungen in die Räume verlegt und du brauchst nur noch Sicherungsautomaten nachzurüsten.
Aber Vorsicht, ist Spannung da!

Ansonsten wird dir nichts anderes übrigbleiben als die gewünschten zusätzlichen Steckdosen an die vorhandene Stromversorgung anzuschließen.

Rechtlich sieht es so aus, das jeder für seine Arbeit selber verantwortlich ist.
Sprich doch einfach den ausführenden Elektriker an, ob er deine Installation mit prüfen kann. Gegen ein geringes Aufgeld sollte dies kein Problem sein.

gruß manny
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Neuer Beitragvon joe am Dienstag 28. Januar 2003, 05:54

Also, alles was jetzt kommt ist auf Deutschland bezogen:

Rechlich gesehen, darfst du das überhaubt nicht!
Änderungen, Unterhaltung, Errichtung ist nur den EVU/VNB und eingetragenen E-Installateuren erlaubt.
Klar in der Praxis sieht es anders aus, aber rechtlich eben so.
Grundlage: AVBelTV

Versicherungstechnisch: Du installierst, nach Abnahme des Elektrikers (angenommen) Jetzt kommt es zum Schaden. Dann legt der Elektriker sein protokoll vor, und auf diesem sind genau die Anzahl der Steckdosen,Schalter usw..... vermerkt. Der Elektriker zöhlt in der Wohnung durch, siehe da es sind mehr Steckdosen geworden! Der Elektriker geht dann mit den Worten: Für Schwarzarbeit bin ich nicht verantwortlich.

Das Reserveleitungen liegen ist zu 99% ausgeschlossen.

Dir bleibt also nicht anderes übrig das der Elektriker deine Änderungen mit übernimmt. Das halte ich allerdings auch für sehr unwahrscheinlich.

mfg Joe
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Neuer Beitragvon manny am Dienstag 28. Januar 2003, 07:28

Hallo Joe,
ich denke du liegst etwas falsch. Der einzelne Eleketroinstallateur muß wohl nicht in ein Verzeichnis eingetragen sein. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen von Fachkräften ausgeführt werden.
gruß manny
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Neuer Beitragvon joe am Dienstag 28. Januar 2003, 19:20

Hallo manny


Die Antwort auf die Frage findet sich in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV)

Diese Verordnung wurde auf Grund des Energiewirtschaftsgesetzes erlassen. Ist also bindend.

In §12 Abs.2 steht:
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen"


So stehts drin, jetzt darf jeder sich sein eigenes Bild daraus machen.

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Neuer Beitragvon oliver2306 am Dienstag 28. Januar 2003, 19:53

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Handwerklich bin ich eigentlich ganz fit.Und Elektrotechnisch bin ich ja auch nicht ganz unbedarft, habe ja immerhin Energieelektroniker gelernt;-).

Habe wie schon gesagt nie viel mit Hausinstallationen zu tuhn gehabt.Ich hätte jeden Raum mindestens mit 2 Stromkreisen ausgestattet.Einen fürs Licht und einen für die Steckdosen, oder bei sehr großen Räumen auf linke und rechte Seite aufgeteilt.

Das ich einfach nur die Steckdosen durchschleifen kann ist mir schon klar.
Über die Belastung für Schlaf/Kind und Badezimmer mache ich mir auch keine Sorgen.Aber über die gemeinsame Nutzung für Küche und Wohnraum, da ja Kühlschrank und Spülmaschine nicht extra abgesichert sind.

Und bei dem Rechtlichen aspekt bin ich mir halt nicht Sicher.Rundherum sind ja auch noch einige Wohnung, die von einem Fehler betroffen wären.Ich denke mal da würde die Versicherung ein wenig genauer hin sehen.Und ich glaube nicht das der Elektroinstallateur meine Arbeiten mit abnimmt.

Aber vielen dank für die schnellen Antworten und Tipps.
oliver2306
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Neuer Beitragvon joe am Mittwoch 29. Januar 2003, 05:54

Hallo Oliver

wenn nicht mal die Spülmaschine einen extra Stromkreis hat, dann ist die Installation wirklich absoluter Pfusch, ab 2kW ist ein eigener Stromkreis vorzusehen. DIN 18015-2
Und auch sonst kommt mir das ganze so langsam richtig komisch vor. Das muss schon eine Billig-Firma sein

mfg Joe
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Neuer Beitragvon Schwarz am Freitag 31. Januar 2003, 13:40

Hallo joe

"Die Anlage darf außer ...


was verstehst du unter Anlage.

Nur den Zählerplatz, das ist klar da darf nur ein Eingetragener Elektriker ran. Der rest des Hauses geht das EVU/VNB doch nicht mehr an, da darf meines wissen jeder machen was er will, naturlich ist VDE zu beachten und wens nacher abfackelt ist immer der dafür verantwortlich ders installiert hat.

???






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Neuer Beitragvon joe am Freitag 31. Januar 2003, 14:48

Hallo,

der zitierte Abschnitt findet sich unter §12, dieser trägt, die überschrift Kundenanlage.
Unter Kundenanlage wird in einem anderen Abschnitt alles nach der Hausanschlusssicherung gesehen.
Dem EVU steht nach §14 sogar zu die Kundenanlage prüfen zu lassen.

Ist doch klar das die praxis anders aussieht, es wurde aber nach dem rechtlichen hintergrung gefragt, und den habe ich geschrieben.

Es steht jedem frei sich diese Verordnung zu beschaffen, eine kurze Mail an das EVU, 2Tage später ist sie im Briefkasten, dann kann sich jeder selbst ein Bild davon machen.

Ich will hier doch niemanden angreifen, oder sein hobby verbieten.

mfg Joe
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Neuer Beitragvon Gast am Montag 10. März 2003, 15:48

Hallo,
was Joe hier schreibt, bezieht sich wohl eher auf die Industrie, nicht
auf Privatwohnungen. Alles was hinterm Zähler ist (Verteilung) darf von einer Fachkraft geändert werden. ohne EVU.
Das dann die Gewährleistung vom Elektriker erlischt ist wohl klar.
Die 30mA Fi´s sind vorgeschrieben, zumindest für Bad.
Die kannst ruhig noch Steckdosen nachlegen, kann ja nur schlimmstens die sicherung fliegen. Kabel verbrennen dabei nicht
oder was man sich noch so vorstellen kann.
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Neuer Beitragvon joe am Dienstag 11. März 2003, 05:28

Zu vorigem beitrag weiss ich echt nicht was ich sagen soll, darum lass ich es jetzt lieber, vielleicht erbarmt sich einer der Moderatoren.

mfg Joe
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Neuer Beitragvon Gast am Dienstag 11. März 2003, 10:04

Kundenanlage in diesem Sinne nach AVBeltV §12 ist die Anlage zwischen den Hausanschlussicherungen und dem Zähler des Energieversorgers, hier muss ein eingetragenes Unternehmen arbeiten, hinter dem Zählerabgang, also alles was bereits gezählte Energie ist, darf durchgeführt werden durch Elektrofachkräfte (siehe DIN VDE 1000 Teil 10, eingeschlossen dort sind alle Facharbeiter, Gesellen, Techniker, Dipl. Ing. usw., eine abgeschlossene Berufsausbildung ist allerdings notwendig).

Gruß

Elektrobastler, hab vergessen mich einzuloggen...
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Neuer Beitragvon elektroniker am Mittwoch 12. März 2003, 20:58

Anonymous hat geschrieben:Hallo,
was Joe hier schreibt, bezieht sich wohl eher auf die Industrie, nicht
auf Privatwohnungen. Alles was hinterm Zähler ist (Verteilung) darf von einer Fachkraft geändert werden. ohne EVU.
Das dann die Gewährleistung vom Elektriker erlischt ist wohl klar.
Die 30mA Fi´s sind vorgeschrieben, zumindest für Bad.
Die kannst ruhig noch Steckdosen nachlegen, kann ja nur schlimmstens die sicherung fliegen. Kabel verbrennen dabei nicht
oder was man sich noch so vorstellen kann.


Schon derb !! :cry:

Ich glaube, da gibt es schon Schlimmeres als defekte Sicherungen !

Auch Leute in Privatwohnungen möchten sicher eine Elektroninstallation überleben.

Ansonsten siehe Beitrag von joe.

elektroniker
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Neuer Beitragvon Maris am Mittwoch 12. März 2003, 21:08

===>>>Kabel verbrennen dabei nicht<<<===

Das geht schneller, als man glaubt - zwar nicht unbedingt verbrennen, aber mindestens heiß werden oder verschmoren.
Dabei kann auch recht schnell die Tapete an der Wand in Flammen aufgehen.
Wenn die Leitungslänge von der Sicherung zum Betriebsmittel / Verbraucher, an dem der Defekt ( Kurzschluß ) auftritt, zu groß ist und bestimmte Schleifenwiderstände überschritten werden, löst die Sicherung ( Schmelzelement oder Automat ) nicht in der vorgeschriebenen Zeit aus ( 0,2s - seit neuestem glaube nur noch 0,4s ) und der Kurzschluß steht ne ganze Weile an und heizt das Kabel mit den oben angesprochenen Auswirkungen auf.
Durch den zu großen Schleifenwiderstand kann sich kein genügend großer Kurzschlußstrom aufbauen um die Sicherung zuverlässig auszulösen.

ciao Maris
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Misch mich da auch mal ein

Neuer Beitragvon Rudi am Freitag 14. März 2003, 19:34

Da ihr gerade bei der Sache seid;...Wie ist das als Auszubildender z.B. als Elektriker - dann ist man ja eine elektrisch unterwiesene PErson. Darf ich da laut Vorschriften Änderungen an der "elektrischen ANlage " z.b Steckdosen wechseln? - oder ist das verboten?
Rudi
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