Was darf man als "Laie"?

Haushaltstechnik, Ersatzteile und Reparatur. Fragen und Antworten zur Installation.

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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon SAD am Freitag 8. Mai 2009, 22:07

Hallo Erfinderlein!

OK,habe ich glatt übersehen.
Aber in einer Molkerei werden auch so einige Dinge gebraut und wenn es nur die Salzlake für den Käse ist.
In der Lebensmittel-Branche sind Geräte und Schaltschränke aus Edelstahl nunmal Pflicht,wenn sie direkt
an der Produktionsstrecke stehen/hängen.Weiter weg dürfen es noch die üblichen,pulverbeschichteten
Stahl-oder Aluschränke sein.Danke nochmals für's zurechtweisen. :-)


Zum Thema,man darf,als Laie im Schaltschrank oder Hausverteiler/Unterverteilung NICHTS ändern.

Man darf,als Laie ein komplettes Haus verdrahten und an den Sicherungen anschließen.
Aber man darf,als Laie,solch'eine Neuanlage NICHT in Betrieb nehmen.
Die MUSS von einem eingetragenen Handwerksmeister überprüft und abgenommen werden.
Dieser beauftragt,entweder seine Leute oder eine andere Firma den Anschluß an den Hausanschlußkasten
vorzunehmen.
Mit der örtlichen EVU bescheinigt der Meister den ordnungsgemäßen Zustand der Neuanlage und gibt
sie dann frei,bzw.Saft auf die Orgel. :-)
Gruß SAD
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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon Zet0r am Donnerstag 14. Mai 2009, 07:16

Da es hier anfänglich um das Thema Sicherungen ging habe ich mal ein paar Fragen.
Meine Fragen beziehen sich u.a. auf diesen Beitrag:
viewtopic.php?f=15&t=708

1. Kann man davon ausgehen, dass der langsamste Sicherungsautomat immernoch schneller auslöst als die schnellste Schmelzsicherung. - gibt es da Vergleichskennlinien?
2. Wenn man z.B. einen Sicherungsschrank im Haushalt mit Schmelzsicherungen hat, kann man die einfach durch entsprechende Sicherungsautomaten ersetzen? Schmelzsicherung raus - Automat rein - Also so wie ich die Beiträge/Kennlinien verstanden habe u.a. Char. B für Steckdosen und Char. C für die Beleuchtung? Was für Faktoren gibt es sonst noch zu beachten?
3. Gibt es eine Richtlinie in der steht mit wieviel Ampere ein Raum abzusichern ist? Bei Schmelzsicherungen ist ja das Problem, dass Sie gerne mal mit einer Sicherung einer höheren Amperezahl ersetzt werden, wenn keine andere zur Hand ist. Ich würde gerne mal überprüfen können ob bei mir zu Haus einige Räume nicht mit einer zu hohen Sicherung abgesichert sind.
4. Es gibt ja Sicherungsautomaten mit 3 Schaltern/Sicherungen in einem Gehäuse, sind die speziell für Starkstrom, so dass es alle 3 Phasen auf einmal auslöst oder sind das einfach nur 3 gleiche einzellne Sicherungen in einem Gehäuse?
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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon Erfinderlein am Donnerstag 14. Mai 2009, 07:51

Hallo,

geht mich zwar nichts mehr an, aber ich schlage vor, das in einen neuen thread zu packen. Für einen Suchenden ist es weniger schön, in solchen Monsterthreads wie diesem zu landen. Wer liest denn gerne so etwas von vorn bis hinten?

Gruß Lothar
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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon SAD am Freitag 15. Mai 2009, 16:29

Hi!

Zu 1 kann ich nichts sagen,habe ich noch nie ausprobiert.Kennlinien gibt es da sicher. :wink:

Zu 2 Schmelzsicherung raus,Schraubautomat mit gleicher Amperezahl rein. :wink:

Zu3 Bei Leitungsquerschnitten von 1,5mm² = 10A,bei 2,5mm² = 16A.

Zu 4 Eigentlich sind es 3 einzelne Sicherungen,Aber sie sind thermisch-und mechanisch gekoppelt.
Ältere Ausführungen sind nur mechanisch gekoppelt,löst eine aus,fliegen alle 3.


@Erfinderlein,stimmt,die meisten lesen nur die letzten 2-3 posts. :|
Gruß SAD
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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon Zet0r am Montag 18. Mai 2009, 14:47

SAD hat geschrieben:Zu 2 Schmelzsicherung raus,Schraubautomat mit gleicher Amperezahl rein. :wink:


na ja, bei Reichelt kosten die Schraubautomaten viel mehr als die normalen Sicherungsautomaten. Bei Sicherungskästen mit Hutschiene sind die Dinger, von daher nicht die Beste Variante...
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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon SAD am Dienstag 19. Mai 2009, 20:40

Hi!

Es gibt auch noch ältere Anlagen ohne Hutschiene.

Solange sie technisch und mechanisch noch OK sind,
spricht nichts dagegen Schraubautomaten zu verwenden.

Da die Dinger nur noch vereinzelt produziert werden,
wegen stagnierender Nachfrage,
sind sie dementsprechend teurer.
Gruß SAD
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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon bm am Samstag 1. August 2009, 14:37

Ich melde mich auch mal wider.
Ich habe diesen Thread von Anfang bis Ende verfolgt. Ich wollte mit meiner Frage aber nicht so eine rießen Diskusion auslösen.
Jednefalls werden wir einen anderen befreundeten Elektriker (aussem Handwerk...) beauftragen und der wird schon wissen was er machen muss. Ich mache daran jednefalls nichts, höchtens eine neue Leiung legen oder Ihm zugucken :lol: .
Ich bedanke mich für die Zahlreichen Antworten, auch wennn icht alles mit meiner eigentlichen Frage zu tun hatt!, wurden mir im nachhinein noch andere Fragen beantwortet.

gruß bm
Ich bin nicht perfect...aber lernfähig.
bm
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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon Elektromed am Mittwoch 27. Oktober 2010, 22:35

Erst einmal die VDE Goldene Regel ist von jedem zu beachten:

Die 5 Sicherheitsregeln:

1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende
Teile abdecken oder abschranken

Laien haben grundsätzlich trotz Erfahrungen nichts an solchen UV´s zu suchen! Sollte was nämlich
passieren wird der jenige haftbar gemacht der den Schaden wie im Straßenverkehr der Fahrer nicht
also der Halter strafrelevant verfolgt, gem. § 77 StGB! Im Versicherungsfall zu § 66 VVG!

Anders ist es wenn man ein Elektrogeselle ist eingetragen in der Handwerkskammer, dan ist man ja kein Laie
in dem Sinne, dennoch hat er es dann aber von einem innigem Betrieb Meisterbetrieb der Elektro freigeben zu lassen. Denn der prüft zur Sicherheit ob alles klar ist..

Wenn´s aber so viel Spaß macht, warum machste denn keine Elektrolehre, oder Umschulung dazu??

Fakt ist es bleibt nicht alles so wies ist, doch
Hochmut kommt vor dem Fall.

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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon Walter am Donnerstag 28. Oktober 2010, 04:41

Moin Elektromed,

ein "Geselle" wird nur dann in die "Handwerkskammer", meinst wahrscheinlich Handwerksrolle, eingetragen, wenn er ein Gewerbetreibender ist und einen Meistertitel bzw. einen Konzessionträger vorzuweisen hat.
Weiter, eine Eintragung in die "Handwerkskammer" ist gesetzl. ein Muß, dagegen ist eine Mitgliedschaft in einen "innigen", Innung gemeint, rein freiwillig!

Warum ist ein "Geselle", sobald er in die "Handwerkskammer" eingetragen ist, kein Laie mehr?
Demnach sind alle anderen "Gesellen, die nicht in der "Handwerkskammer" eingetragen sind, Laien -

Kopfschüttel!!!!

PS: Der TE hatte bereits signalisiert, einen befreundeten Elektriker zu beauftragen .....


_____________________________________________________________________________________________

Was hat das Ganze mit "Hochmut" zu tun oder zu schaffen?
Bist Du "Deutscher" oder stammst Du aus irgendeinem Ostblockland?

MfG
Walter
Zuletzt geändert von Walter am Donnerstag 28. Oktober 2010, 04:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was darf man als "Laie"?

Neuer Beitragvon Erfinderlein am Donnerstag 28. Oktober 2010, 05:17

Hallo Leute,

dieses Verhalten spricht eigentlich dafür, dem Foreneigner vorzuschlagen, alte threads wenn sie mehr als 9 Monate nicht frequentiert sind zu schließen.

Mir gefällt es gar nicht, wenn da alte Diskussionen ausgegraben werden nur um auch noch seinen Senf dazuzugeben, der so oder ähnlich viele Monate zuvor bereits drinn steht.

Wenn das zu Sagende wichtig ist, möge der Schreiber einen neuen thread zu dem Thema starten.

Das ist meine Meinung dazu.

Lothar
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