Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

Haushaltstechnik, Ersatzteile und Reparatur. Fragen und Antworten zur Installation.

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Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

Neuer Beitragvon JosefScholz am Samstag 17. Mai 2003, 19:51

Was ist unter elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern zu verstehen?

Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder kommen natürlicherweise in unserer Umwelt vor. Beispiele sind die Strahlen der Sonne, von Gewittern ausgehende elektrische Felder oder das statische Magnetfeld der Erde. Felder aus künstlichen Quellen wie z.B. von Hochspannungsleitungen und Sendetürmen gehören zunehmend zu den Umweltfaktoren des Menschen, die im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen.

Zur Unterscheidung der verschiedenen Strahlungsarten dienen ihre Wellenlänge bzw. ihre Frequenz, d.h. die Anzahl der Schwingungen in einer Sekunde (Maßeinheit: Hertz [Hz]; 1 Schwingung in einer Sekunde entspricht 1 Hz). Frequenz und Wellenlänge sind fest miteinander verbunden. Sie sind ein Maß für den Energietransport der Strahlung. Bei hohen Frequenzen ist die Wellenlänge der Strahlung klein, während geringe Frequenzen mit großen Wellenlängen einhergehen; z.B. beträgt bei einer Frequenz von 50 Hz die entsprechende Wellenlänge ca. 6000 km. Strahlungsarten mit hoher Frequenz sind energiereich. Man kann sich bildlich vorstellen, dass sie dichter gepackte "Energiebündel" transportieren.

Im elektromagnetischen Spektrum werden elektromagnetische Strahlen und Felder abhängig von ihrer Wellenlänge oder Frequenz dargestellt. Das Spektrum lässt sich in mehrere Bereiche einteilen, die jedoch fließende Übergänge aufweisen.

-
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (größer 0 Hertz bis 100 Kilohertz) treten überall dort auf, wo elektrische Energie erzeugt, transportiert oder angewendet wird - hauptsächlich mit Frequenzen um 50 Hertz.

-
Der hochfrequente elektromagnetische Bereich reicht von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz; er umfasst u.a. den Mobilfunk oder die Rundfunk- und Fernsehtechnik.



Nieder- und hochfrequente elektromagnetische Felder bilden zusammen mit der optischen Strahlung den Bereich der nichtionisierenden Strahlung.

Noch höher energetische Strahlung wird als ionisierende Strahlung bezeichnet.

Die biologischen Wirkungen der elektromagnetischen Felder hängen ebenfalls von deren Frequenz ab. Daher muss zwischen den Wirkungen hoch- und niederfrequenter Felder deutlich unterschieden werden.



Was versteht man unter "Elektrosmog"?

Das Wort "Elektrosmog" ist ein Kunstwort aus den englischen Wörtern "smoke" (=Rauch) und "fog" (=Nebel). Es beschreibt das Vorkommen künstlicher elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder in unserer Umgebung im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und wird vielfach in den Medien und in der öffentlichen Diskussion verwendet.

Viele Menschen beunruhigt die Tatsache, dass sie elektromagnetische Felder nicht spüren und die Wirkung auf die Gesundheit nicht beurteilen können. Verschiedentlich tragen Berichte in den Medien zur Verunsicherung bei.



Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?

Die hochfrequente Abstrahlung von Mobilfunktürmen oder Handys lässt sich nicht unmittelbar mit niederfrequenten Feldern in der Umgebung von Hochspannungsleitungen oder Haushaltsgeräten vergleichen; hoch- und niederfrequente Felder wirken unterschiedlich auf den menschlichen Körper und sind deshalb getrennt zu betrachten. Die grundlegenden Eigenschaften und Wirkungen der unterschiedlichen Felder begründen deshalb auch unterschiedliche Grenzwertfestlegungen.

Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die Verordnung über elektromagnetische Felder auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Darin sind Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen und Bahnstromanlagen festgelegt, sowie Grenzwerte für hochfrequente Felder, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder sicherzustellen.

Basis der gesetzlichen Grenzwerte sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die von nationalen und internationalen Gremien verfolgt und bewertet werden. In Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für Fragen des Strahlenschutzes zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist die Strahlenschutzfachbehörde im Geschäftsbereich des BMU. Das BfS berät das BMU in allen Fragen des gesundheitlichen und angewandten Strahlenschutz. Weiteres Beratungsgremium des BMU ist die Strahlenschutzkommission (SSK), die Grenzwertempfehlungen erarbeitet hat und diese laufend anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft. Die SSK hat die Grenzwertempfehlungen der "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP) als Orientierungswerte empfohlen. SSK und BfS sind überzeugt, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte die derzeit wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken ausgeschlossen werden können.

Es liegen aber auch Erkenntnisse vor, die zeigen, dass es die Möglichkeit wissenschaftlich noch nicht verstandener Risiken gibt. Die Verringerung möglicher Risiken fällt in den Bereich der Vorsorge. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Ansicht, dass im Bereich nieder- und hochfrequenter elektromagnetischer Felder Vorsorgemaßnahmen wichtig sind, die zu einer Verringerung der Felder führen, denen Personen ausgesetzt sind. Vorsorgemaßnahmen sind z.B. verstärkte Forschung, um wissenschaftliche Unsicherheiten zu klären, Aufklärung und Information hinsichtlich des derzeitigen Kenntnisstandes. Im Bereich des Mobilfunks sollte darüber hinaus Transparenz bei der Planung von Sendeanlagen herrschen. Bevölkerung und Kommunen sollten vor Errichtung von Sendeanlagen beteiligt werden.

Folgende Grenzwerte für hochfrequente Grenzwerte sind festgelegt:

Frequenz (f)
(MHz) Elektrische Feldstärke*)
(V/m) Magnetische Feldstärke*)
(A/m)
10 - 400
400 - 2.000
2.000 - 300.000 27,5
1,375 x f 1/2
61 0,073
0,0037 x f 1/2
0,16
*) Effektivwerte, gemittelt über 6-Minuten-Intervalle


Im niederfrequenten Bereich bezieht sich die Verordnung auf die wichtigsten Anlagentypen: Hochspannungsleitungen, Erdkabel, Transformatoren sowie Bahn- und Stromversorgungsanlagen. Folgende Grenzwerte sind festgelegt:

Frequenz
(Hz) Elektrische Feldstärke*)
(kV/m) Magnetische Flußdichte*)
(Mikrotesla µT)
50
16 2/3 5
10 100
300
*) Effektivwerte




Ist Vorsorge über die Grenzwerte hinaus sinnvoll?

In der "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV) sind Grenzwerte für niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit 50 Hz und 16 2/3 Hz und hochfrequente elektromagnetische Felder ab 10 MHz festgelegt. Diese Werte sind so gewählt, dass nach dem heutigen Kenntnisstand, über den international weitgehend Konsens besteht, die bisher wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Risiken durch elektromagnetische Felder auch bei dauerhaftem Aufenthalt nicht auftreten.

Allerdings liegen wissenschaftliche Verdachtsmomente vor, aufgrund derer das Bundesamt für Strahlenschutz vorsorgliche Maßnahmen zur Verringerung möglicher Risiken fordert. Diese können durch Verringerungen der Einwirkdauer und Feldstärkeverminderungen realisiert werden. Weitere wichtige Vorsorgeaspekte sind:

Fortführung und Intensivierung der Forschung und Information der Bevölkerung hinsichtlich

-
bekannter und vermuteter Wirkungen der Felder,

-
relevanter Feldquellen in der Umwelt wie z.B. Hochspannungsleitungen und

-
der Felder, die von elektrischen Geräten ausgehen, z. B. durch entsprechende Kennzeichnung.





Wie und von wem werden elektromagnetische Felder gemessen?

Für die exakte Messung unterschiedlicher Frequenzen und Intensitäten sind unterschiedliche Messmittel erforderlich. Die prinzipiellen Messverfahren sind dargestellt in der DIN 0848 Teil 1, die beim Beuth-Verlag Berlin zu beziehen ist.

Individuelle Messungen führt das BfS nicht durch. Ansprechpartner für Messungen können Hochschulinstitute, der TÜV oder kommunale Umweltämter sein. Auch die örtlichen Stromversorgungsunternehmen verfügen in der Regel über entsprechende Messtechnik. Im Hochfrequenzbereich sind die Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kompetente Ansprechpartner. Im Einzelfall prüft die RegTP, ob Messungen angezeigt sind und führt sie in begründeten Einzelfällen auch aus. Die Messungen sind kostenpflichtig.

Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz
http://www.bfs.de
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