Hallo,
folgende Problematik:
Ein Trafo (genaugenommen Sekundär und Primär 230 V, jedoch gleicht dieses Gerät Spannungsschwankungen
auf der Primärseite auf der Sekundärseite aus), ist für ortsunveränderliche Installation ausgelegt.
Das Gehäuse besteht aus Kunststoff, der Kern ist vergossen, alles ist schutzisoliert, keine Erdungsklemme.
Die Klemmen für Primär- und Sekundäranschluß sind durch einen Kunststofftrennsteg voneinander
getrennt.
Eingansseitig befinden sich zwei handelsübliche PG-Verschraubungen mit Gummidichtung ohne Zugentlastung.
Dieses Gerät soll mit zwei flexiblen Schuko-Zuleitungen, primär mit Schuko-Stecker, sekundär mit Kaltgerätestecker
ausgerüstet werden. Dazu wird der Trennsteg teilweise entfernt um die PE-Ader mittels separater Klemme durchzukontaktieren.
Dieser Aufbau soll an einen Kunden weitergegeben werden.
Ist soetwas nach gültigen VDE-Bestimmungen zulässig?
Wenn nein, warum nicht?
Würde der Trafoherstelle bei Veränderungen am Gerät (Trennsteg entfernen) die Produkthaftung aufrecht halten?
Ich habe eine ganz bestimmte Vermutung in diesem Fall, suche aber ein unabhängige Bestätigung,
wenn Möglich mit verweisen auf die VDE-Bestimmungen.
Für mich ist der Fall eigentlich klar, gerne würde ich an dieser Stellen aber auch andere Meinungen
hören und ggf. diskutieren.
Ich freue mich auf Eure Meinungen und Tipps!
Gruß
Ulrich