Das sagt mir sehr wohl etwas.
Aber ich Tausche nicht den "Geschwindigkeitsmesser" sondern die Hintergrundbeleuchtung und das ändert die Kontrollleuchten für Blinker (Grün) und Fehrnlicht (blau) nicht.
Darüber hinaus muss er gut ablesbar sein und darf den fahrer nicht blenden.
Und nun steinigt mich weil ich LED's benutzen möchte
Aber diese werden zu indirekten Beleuchtung benutzt da ich keine Glasscheibe sonder Zifferblätter In meinem Tacho habe.
Und alles andere ist rein willkühr des Fahrzeughalters.
Darüber hinaus steht die Tachobeleuchtung nicht im Prüfplan der HU
Nächsterpunkt die StVzO"§ 57 StVZO - Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1.
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2.
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke +/- 4 vom Hundert abweichen."
Darüber hinaus das schreiben eines Tüv Menschen"Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.
Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.
Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum. "
Mal ganz davon abgesehen das ich damit fahre und nicht einer von ihnen finde ich es fast schon unverschämt mich quasi anzugreifen ala: wie ich überhaupt auf die Idee komme mir so etwas furchtbares auszudenken.
Ich finde das fast ein wenig belustigend.
Aber irgendwo gibt es halt immer etwas auszusetzen und vlt. gibt es ja im hinterletzten Pargraphen doch noch eine andere Regelung aber die liegt dann höchstwahrscheinlich in einer Grauzone davon gibt es ja in den Gesetzbüchern einige
Deshalb frage ich mich wieso hier so ein Theater veranstaltet wird.
Und dann diese Verlinkung in das andere Board?
Was sollte das denn?
Ist ja wie im Kindergarten "Schön mitm Fingerzeigen auf andere Zeigen und petzen"
Ich habe in diesem Board in den Regeln nichts dergleichen gefunden was diese Frage verbieten würde.
Wer sagt das ich das Teil nich an eine Prüfvorrichtung anschließe?
Es ging mir rein um die 12Volt Gleichspannungs Schaltung
Das ist echt ein wenig lächerlich.
Was ich hinterher damit mache ist meine Sache.
Wenn ich in einen Baumarkt geh und mir einen Besenstiel kaufe und meinen Nachbarn verklopp wer macht den Baumarkt dafür verantwortlich?
Richtig, niemand!
Aber danke für
Nichts Ich komm auch so ganz gut zurecht das Problem hat sich schon vor Stunden geklärt