Hallo Forum,
ich will mein Glück mal hier versuchen, denn anscheinend ist diese Frage doch komplizierter, als sie auf den ersten Blick aussieht.
Ich bin Büroinformationselektroniker-Geselle, und nun ist die Frage, bin ich damit EUP oder ELFA? Leider erzählt einem jeder etwas anders, das schließt stellen die es eigentlich wissen sollten ein.
Die grundsätzliche Definition ist klar: Elektrofachkraft ist, wer die fachliche Qualifikation für das Errichten, Ändern, Prüfen und Instandsetzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel besitzt. Die fachliche Qualifikation wird im Regelfall durch den Abschluss einer Fachausbildung erworben. Hierzu gehören auch die Meister- oder Gesellenprüfung im Elektroinstallateurhandwerk oder einem "verwandten" Bereich des Elektrohandwerks
Wären da nicht die Begriffe "Regelfall", "auch" und "verwandte Bereiche". In einem interessanten Beitrag las ich, das auch ein Radio- und Fernsehtechniker-Meister, aber auch ein Geselle eine ELFA ist , da er ja über die entsprechenden Kenntnissese (bezogen auf sein Tätigkeitsfeld) verfügt. Aber was ist denn dann in dem Fall der Befähigungsnachweis?
Mal angenommen ich wäre EUP, hätte ich dann im Außendienst überhaupt Eingriffe und Reparaturen an netzbetriebenen Geräteteilen durchführen dürfen? IMHO dürfen EUPs das doch nur unter Aufsicht von ELFAs. Und Arbeiten an Installationen dürfen doch selbst ELFAs nur unter Aufsicht oder Leitung einer verantwortlichen Elektrofachkraft, während die verantwortliche Elektrofachkraft ja zwingend Elektrotechniker (Geselle/Meister/Ingeneur) sein muss.
Interessant war hierzu ein älteres Usenet Posting das sinngemäß sagte: "Solange Du weißt was Du tust, und es richtig machst, ist es im Grunde genommen egal. Und wenn Du es falsch machst, helfen Dir auch keine Zertifikate, Prüfungen oder Nachweise".
Leider hilft mir das wenig. Der Hintergrund der Frage ist schlicht und einfach, ob ich ab Januar 2005 weiterhin Widerholungsprüfungen nach BGV A2 durchführen darf oder nicht, das dies durch die geänterte DIN VDE 0702:2004-6 ja nun ELFAs vorbehalten ist. Und wenn es dann zu einem Unfall kommt, dürfte es im zweifelsfall irrelevant sein, ob die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt und der prüfling fehlerfei war, solange ich die Prüfung garnicht hätte durchführen dürfen.
Ich bin jedenfalls einigermassen schockiert, dass über so eine grundsätzliche Sache anscheinend doch soviel Uneinigkeit herrscht. Mal sehen, ob das hier zu ähnlich kontroversen Meinungen führt.
Gruß
Holger