Erdung am Balkon erforderlich?

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon Time-Guardian am Dienstag 24. Juli 2012, 14:47

Hallo Leute,

seit kurzem haben wir einen Balkon hinterm Haus. Der Balkon ist über Träger, welche jeweils auf einen separaten Betonsockel aufliegen, gestüzt. Drei Träger sind auf den Betonsockel aufgeschraubt, zwei Träger wurden in den Betonsockel eingegossen. Die ganze Konstruktion besteht aus verzinkem Stahl. Möglicherweise wird der Balkon noch an dem Mauerwerk des Hauses gedübelt, das weiß ich nicht ganz genau. Um auch Strom in der nähe des Balkons zu haben, habe ich zwei Steckdosen an der Hauswand, nicht am Balkon selber, installiert.

Nun meine Frage:

Was sagt die DIN bzw. VDE aus, muss ich den Balkon zusätzlich erden?
Eigendlich sind Geräte mit Schutzkontaktsteckern ja über die Zuleitung --> Steckdose --> Sicherungskasten (Erdungsschine) --> Hauserder geerdet.
Aber was passiert wenn eine eventuell defekte Zuleitung (z.B. durchgescheuertes Kabel) Spannung auf den Balkon gibt. (Ich weiß auch das Geräte vor ihrem Betrieb auf Schäden zu begutachten sind).

Wenn der Balkon zusätzlich geerdet werden muss, wie kann ich das am besten machen.

1. Möglichkeit ich gehe mit einer Leitung in eine direkt neben dem Balkon befindliche Abzweigdose und erde den Balkon letzendlich über den bestehenden Hauserder. Mein problematischer Gedanke: durch das Ständerwerk und dem Beton (Restfeuchte) besteht ein Übergangswiderstand zur Erde --> somit würde ein zweiter Erdungspunkt, wenn auch hochohmig bestehen. Dadruch könnte ja ein möglicher Erdpotenzialausgleich zwischen der Erde am Ständerwerk und der am Hauserder hervorgerufen werden. Ich befürcht, dass ich mir dadruch eine Potenzialverschleppung über den Grün/Gelben ins Haus hole. Andersherum verbindet man doch die Erden über Ausgleichsschienen wodruch auftretende Potenziale ausgeglichern werden sollen, oder nicht?

2. Möglichkeit, ich setzte einen separaten Erder in die Erde und schliesse diesen über ein Kabel an den Balkon an. Ist hier noch ein sicheres auslösen des RCD's im Fehlerfall gewährleistet?

Oder 3. eine Kombination aus Möglichkeit 1 und 2.

Ich habe einen gelernten Elektriker gefragt, der jahrelange Erfahrung im Anlagenbau hat und er meint, dass der Balkon nicht zusätzlich geerdet werden bräuchte, da keine direkte Spannung auf den Balkon kommen kann. Wobei das Beispiel mit einer defekten Zuleitung ist mir erst Später eingefallen und wurde in seiner Meinung nicht mit berücksichtig. Daher schreibe diese Frage auch hier in das Forum hinein, um hoffentlich schnell viele (gleichaussagende) Meinungen zu erhalten.

Auf Antworten der Experten aus dem Bereich Hausinstallationen und Energietechnik aber auch allen anderen wäre ich sehr denkbar.

Gruß

Maik
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon SAD am Dienstag 24. Juli 2012, 15:11

Nein,Balkon braucht nicht geerdet zu werden.
Gruß SAD
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon Time-Guardian am Dienstag 24. Juli 2012, 16:29

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.

Die grundlegende Aussage deckt sich ja schonmal mit dem meines Bekannten.

Gruß

Maik
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon Lightyear am Dienstag 24. Juli 2012, 17:43

Also mal etwas ausführlicher:

"Erden" aus einer nahegelegenen Abzweigdose ist absoluter Murks.
Was man machen kann, ist die Balkonkonstruktion in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen, d.h. eine Verbindung (16mm²) von der Hauptpotentialausgleichsschiene zur Balkonkonstruktion ziehen.
Ob dies allerdings eine nenneswerte Verbesserung darstellt, vermag ich nicht aus der Ferne zu beurteilen, immerhin hat der Balkon ja durch die einbetonierten Stützen schon einen eigenen Erder, der in der Regel sehr gut ist.

Bist Du Eigentümer der Balkonanlage?
Ich persönlich würde den Balkon so lassen, wie er ist, wenn man gar nix zu tun hat, kann man ja mal den Erderwiderstand messen...

Gruß aus Nürnberg,

Ly
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon Time-Guardian am Dienstag 24. Juli 2012, 19:43

Hallo,

Yo, bin Eigentümer.

Mit dem 16mm² klingt gut. An sowas in der Art habe ich auch schon gedacht.
Nur leider ist die Hauptverteilung mitten im Haus und ohne großen Aufwand, mit Wände aufkloppen und so, auch nicht wirklich zugänglich. Daher fällt diese Variante flach.

Aber wenn die einbetonierten Stützen auch schon als ein "Erder" angesehen werden kann, ist das ja schon beruhigend.

Ich denke ich werd das erstmal so belassen wie es ist und wenn ich mal ganz viel Zeit habe denke mal über ne Messung nach. :-)

Danke!

Gruß

Maik
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon AC DC Master am Donnerstag 26. Juli 2012, 22:21

alles was am gebäude ist muß in den poti mit ein bezogen werden. was machste wenn ein blitz rein kommt ?
der zerlegt dir erst einmal die ganze hütte. da muß die erde ran und an den poti. sagt selbst die VDE !
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon BernhardS am Freitag 27. Juli 2012, 12:07

die einbetonierten Stützen auch schon als ein "Erder" angesehen werden

Es gibt zum Glück selten Gelegenheit das anzuschauen wie sowas nach einem Blitzschlag ausschaut. Da springt eine Menge vom Beton weg, das ist dann keine Stütze mehr.
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon Lightyear am Samstag 28. Juli 2012, 15:04

Einen Erder zu errichten, der (bei direktem Einschlag) Blitzstromtragfähig ist, ist natürlich eine Möglichkeit, jedoch geht der Fragesteller imho nicht von Blitz-, sondern von Personenschutzgründen aus.

Nach VDE sind alle leitfähigen Teile der Gebäudekonstruktion in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen.

Und wenn wir schon dabei sind, zu übertreiben, dann sollte die Metallkonstruktion nicht dirket gegen Blitzeinschlag geschützt werden, sondern mit isolierten Fangstangen ausgerüstet werden.
Andernfalls holt man sich den Blitzstrom über den Schutzpotentialausgleichsleiter ja in's Haus, was kontrapoduktiv ist.

Da aber unbekannt ist, ob das Gsamtgebäude überhaupt einen Blitzableiter hat, ist diese Diskussion müßig...

Gruß aus Nürnberg,

Ly
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon Time-Guardian am Freitag 3. August 2012, 16:11

Hallo Leute,

Ja, meine Frage bezieht sich auf den Personenschutz. Der Balkon ist nicht der höchste Punkt des Hauses. Ich schätze bei einem Blitzschlag wird es ehr bei uns in den nahe stehenen Eichen- oder Kastanienenbäumen einschlagen. Sicher kann man sich da natürlich nicht sein.

Lightyear hat geschrieben:Nach VDE sind alle leitfähigen Teile der Gebäudekonstruktion in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen.


Na toll, nun bin ich ganz verwirrt und stehe glaube ich wieder am Anfang.

Was muss ich den nun machen? :(
Nach dem Zitat müsste ich doch den Balkon Aktiv mit in den Schutz einbeziehen.
Und wie kann ich das am einfachsten realisieren ohne Meterweise Kabel durch das ganze Haus zu verlegen?
Eine weitere Möglichkeit die mir einfällt wäre den Balkon noch in einer relativ nahe liegenden Unterverteilung mit einem großen Querschnitt auf die Potenzialschiene zu Klemmen.

Gruß

Maik
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Re: Erdung am Balkon erforderlich?

Neuer Beitragvon AC DC Master am Freitag 31. August 2012, 22:42

also in der VDE steht immer noch und so ist es halt auch so, das alle metallischen gegenstände in den örtlichen potentialausgleich mit ein z beziehen sind ( haupterdungsschiene ) . da ist erst mal von personenschutz garnicht die rede. das muß so sein ! und lightyear hat es ja auch schon so nachgesagt.
wenn du uns nicht glaubst kannste ja wo anders nach fragen. spätestens beoi der antwort von VDE 0100 solltest du hellhörig werden. den teil weis ich auch nicht aus dem kopf.

erden. erden. erden. bzw. in den potentialausgleich einbinden.
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