Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig.
Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Mein Tacho ist keine Lichttechnische Einrichtung.
er hat lediglich eine Hintergrundbeleuchtung.
Das gleich wie ein Tubroeicremeportionierer der per Digitalanzeige anzeigt wie viel Eis du heute schon verdrückt hast.
Es bleibt eben ein Turboeiscremeportionierer und keine Waage.
Mein Tacho ist auch kein Scheinwerfer oder eine Kennzeichenbeleuchtung (Die bei jeder HU überprüft wird. Warum? Weil sie nach außen scheint und das Kennzeichen erleuchtet sollte, das andere Verkehrsteilnehmer sehen müssen.)
Und ob der Tacho blau, gelb oder weiß leuchtet who cares?
Solange ich die Geschwindigkeit ablesen kann.
Zitat: Wo kein Kläger da kein Richter.
Geht lieber auf die los die im Sommer mit Flipflops, Barfuß ect. fahren.
Das ist eine bedrohung.
Nicht ein Blauleuchtender Tacho.
Und mir ist es auch Jacke wie Hose, denn es ist mein Auto und wenn ich damit Probleme bekomme ist das mein Bier. Sei es Tüv, Unfall ect.
Und ich glaube das schreibe ich jetzt zum 3. mal: Es ging um die 12 Volt Schaltung wie im "Kinderbausatz"
Und was ich eben nu damit mache ist mal wieder was? Mein Ding, richtig.
Ich hätte auch schreiben können es sei für meine "Ausbildung", "Schulprojekt" oder ähnliches, aber wozu?
Habe ich nicht nötig, komme auch so ans Ziel.
Und nu habt ihr mich auch vom Hals dürft jetzt ein fest feiern weil ihr den Bösewicht bezwungen habt.
Ausgeschlossen sind die, die nicht Aktiv an diesem Thread beteidigt waren.
Ich werde diesen Thread nicht wieder besuchen.
Ach und dann bitte noch die guten Neuigkeiten das es verboten sei in allen Foren verbreiten wo das Gegenteil behauptet wird. (Das sind einige)
Danke