Was sagt denn VDE dazu?

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

VDE-Vorschriften für Elektro und Elektronik

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Was sagt denn VDE dazu?

Neuer Beitragvon Gast am Sonntag 9. März 2003, 11:05

Hallo,

folgende Problematik:

Ein Trafo (genaugenommen Sekundär und Primär 230 V, jedoch gleicht dieses Gerät Spannungsschwankungen
auf der Primärseite auf der Sekundärseite aus), ist für ortsunveränderliche Installation ausgelegt.
Das Gehäuse besteht aus Kunststoff, der Kern ist vergossen, alles ist schutzisoliert, keine Erdungsklemme.
Die Klemmen für Primär- und Sekundäranschluß sind durch einen Kunststofftrennsteg voneinander
getrennt.
Eingansseitig befinden sich zwei handelsübliche PG-Verschraubungen mit Gummidichtung ohne Zugentlastung.

Dieses Gerät soll mit zwei flexiblen Schuko-Zuleitungen, primär mit Schuko-Stecker, sekundär mit Kaltgerätestecker
ausgerüstet werden. Dazu wird der Trennsteg teilweise entfernt um die PE-Ader mittels separater Klemme durchzukontaktieren.

Dieser Aufbau soll an einen Kunden weitergegeben werden.

Ist soetwas nach gültigen VDE-Bestimmungen zulässig?
Wenn nein, warum nicht?
Würde der Trafoherstelle bei Veränderungen am Gerät (Trennsteg entfernen) die Produkthaftung aufrecht halten?

Ich habe eine ganz bestimmte Vermutung in diesem Fall, suche aber ein unabhängige Bestätigung,
wenn Möglich mit verweisen auf die VDE-Bestimmungen.

Für mich ist der Fall eigentlich klar, gerne würde ich an dieser Stellen aber auch andere Meinungen
hören und ggf. diskutieren.

Ich freue mich auf Eure Meinungen und Tipps!

Gruß
Ulrich
Gast
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Neuer Beitragvon Erfinderlein am Sonntag 9. März 2003, 12:15

Hallo Ulrich,

Du wirst sicherlich noch qualifiziertere Antworten bekommen, da ich kein Normenfan bin. Deine Beschreibung klingt nach magnetischem Spannungsregler mit schutzisolierter Potentialtrennung. Der Anschluss des Schutzleiters auf der Sekundärseite ergibt für mich keinen besonderen Sinn, da weder Phase noch MP einen Potentialbezug haben?
Als lediglich "geregelte Netzquelle" für den Verbraucher des Kunden müsste da nicht auch der MP definiert angebunden werden?

Dann wäre die Anwendung aber weit von der vom Hersteller vorgesehenen entfernt und der Hersteller vermutlich nur noch für die Funktionsgarantie verantwortlich.
Das klingt aber nach einer normalen unbedenklichen Anwendung eines technischen Gerätes unter Verzicht auf einige seiner Vorzüge und nicht nach erhöhtem Risiko.

Bin gespannt was die Fachleute sagen.

Beste Grüsse aus Griechenland
Lothar Gutjahr bestätigt:Senneca hatte recht. Wir haben nicht zu wenig Zeit, sondern vergeuden zu viel.
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Neuer Beitragvon Trenga-Fan am Sonntag 9. März 2003, 13:39

Hi Erfinderlein,

ja es handelt sich um einen "magnetischem Spannungsregler mit schutzisolierter Potentialtrennung".

Kurze Anmerkung: Es ist mein Eintrag, hatte mich nur nicht eingeloggt und erscheine im Beitrag als "Gast".

Also aus meiner Sicht verhält sich das ganze so:
Aus dem ortsunveränderlichen Betriebsmittel wird durch die Art der neuen Anschlüsse (Schuko- und Kaltgerätestecker) für den Kunden ein ortsveränderliches Betriebsmittel.
Der Hersteller hat dies jedoch nicht vorgesehen (Kein Transportgriff, Keine Gummifüße, keine Möglichkeit zum Durchschleifen des PE, Keine Zugentlastung
usw.).
Das Gerät selber ist eigentlich aufgrund seiner Bausweise für den Schaltschrankeinbau gedacht. Dabei ist auch der Anschluß des PE wegen der Schutzisolierung hinfällig.
Du hast Recht, der Trafo hat auch die Funktion eines Trenntrafos.
Jetzt würde der PE eventuell gar nicht bis zum angeschlossenen Gerät durchkontaktiert werden müssen ?!
Dann aber kann ich mir die Rückendeckung der VDE-Bestimmungen nicht vorstellen, da die angebaute Zuleitung mit Schukostecker und Kaltgerätestecker eindeutig den PE-Anschluß haben.
Und durch den Trafo kann der PE nur unter der Voraussetztung einer Veränderung an den Anschlüssen (Wegbrechen des Verbindungssteges zwischen den Primär- und Sekundärklemmen) erfolgen.
Desweiteren weiß ich nicht, ob bei einem ortveränderlichen Betriebsmittel dieser Gewichtsklasse (ca. 10 kg) überhaupt eine feste Zuleitung gestattet ist.
Denn wenn das Ding vom Tisch fällt wäre die Leitung wahrscheinlich zerrissen.
Ich könnte mir Vorstellen, daß nach VDE hier ein Stecker für den Netzanschluß gefordert ist (Kaltgeräte oä.) damit in einem solchen Fall einfach die Zuleitung vom Trafo getrennt wird.

Na, mal sehen wie es weitergeht...

Gruß
Ulrich
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Neuer Beitragvon JosefScholz am Sonntag 9. März 2003, 14:28

Hallo Ulrich.

Wie du schreibst, handelt es sich um einen magnetischem Spannungsregler mit schutzisolierter Potentialtrennung".
Also einen Schutztrenntrafo, der auif dem Typenschild dieses Zeichen, zwei ineinandergreifende Kreise hat.
Die sichere galvanische Trennung wird unter anderem durch diese Plastikabdeckung gewährleistet.
Wird diese Plastikabdeckung durchbrochen, so ist die Schutztrennung nicht mehr gewährleistet und kann auch im sinne der VDE nicht durch eine Reparatur wieder hergestellt werden.
Im Sinne der VDE ist dieser Trafo also nicht mehr zugelassen.
Daher wird der Hersteller , der sein Gerät typengeprüft hat, dies auch nicht mehr als das Gerät anerkennen können, als das er es mit seinem guten Namen auf den Markt gebracht hat.
Weiterhin darf an einem schutzgetrennten Transformator nur ein Gerät betrieben werden, die Secundärseite des Spannungswandlers darf nicht mit dem Schutzleiter verbunden werden.
Diese Aussagen habe ich an die VDE0100, Teil 410, Absatz 6.5 angelehnt.
Zuletzt geändert von JosefScholz am Donnerstag 19. Juni 2003, 20:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Neuer Beitragvon willi am Donnerstag 19. Juni 2003, 20:37

Hallo Josef,
da ich neu in diesem Forum bin, kommt das posting ziemlich spät.
Deine Aussage, an einem Trenntrafo darf nur ein Verbraucher angeschlossen werden ist nicht richtig.
Das bezieht sich nur auf Gruben,Kessel und ähnliche "Räumlichkeiten".

gruß
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