Hallo,
wie hoch lege ich einer Niederspannungsschaltanlage eine Vorsicherung aus, die nach einem Leistungsschalter mit 125 A und 25kA Grenzschaltvermögen und einem LS-Schalter B10A oder B16A mit 6kA Grenzschaltvermögen geschaltet werden soll. (event. Schmelzsicherung gL)
Die Schaltanlage steht in Trafonähe, ein kleiner Trafo an einem 20KV Mast. Danach kommt eine Wandler Zähleinrichtung EVU Seitig, die vermutlich wohl über einen NH-Trenner abgesichert ist? Danach geht ein kurzes Kabel zur o.g Niederspannungschalteinrichtung auf den 125 A Leistungsschalter.
Komme mit den Grenzschaltvermögen nicht ganz zurecht, die Schultheorie liegt schon etwas hinter mir aber eine Vorsicherung zwischen dem 125 A Leistungsschalter und der B16A Sicherungsautomaten wird wohl unvermeidbar sein? Zudem ist mir unbekannt wie die EVU Seite abgesichert ist. Der NH Trenner ist nur eine Vermutung.