Alle allgemeinen Themen zu Elektronik und Elektro
Moderator: Moderatorengruppe
ZITAT TÜV Nord Mobilität:
Erforderliche Unterlagen für Fahrzeugteile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung
Im Zubehörhandel sehr viele Fahrzeugteile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung angeboten, die an ihrem Genehmigungszeichen erkennbar sind.
EG-Genehmigungszeichen
ECE-Genehmigungszeichen
Die Zahl hinter dem „e“ bzw. „E“ steht für das Land, dass die Genehmigung erteilt hat.
Beispiele für gängige Fahrzeugteile mit einer EG- / ECE-Genehmigungen sind Austauschschalldämpferanlagen, lichttechnischen Einrichtungen, Austausch-bremsbeläge, Sitze, Anhängekupplungen usw.
Beim Einbau von Fahrzeugteilen mit einer EG-Genehmigung bleibt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gemäß § 19 (3) Nr. 2 StVZO erhalten, wenn das Fahrzeugteil vorschriftsmäßig montiert ist und ein ggf. vorhandener eingeschränkter Verwendungsbereich eingehalten wird. Allerdings gibt es nur bei wenigen Fahrzeugteilen, wie z.B. Anhängekupplungen und Austausch-bremsbelägen, in den betreffenden EG-/ECE-Richtlinien die Vorgabe, dass dem Fahrzeugteil Informationen über die fachgerechte Montage und / oder den einzuhaltenden Verwendungsbereich beizufügen sind.
In keiner EG-Richtlinie für Fahrzeugteile wird gefordert, dass ein Abdruck der EG-Typgenehmigung mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen vorgelegt werden muss, wie dies nach nationalem Recht für Teile mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Bauartgenehmigung (ABG) vorgeschrieben ist. Daher kann die Vorlage der Montageanleitung oder der EG-Genehmigung bei Verkehrsüberwachungsmaßnahmen oder bei Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung grundsätzlich nicht verlangt werden. Wenn allerdings der Anbau, die Ausführung des Fahrzeugteils oder z.B. das Geräuschverhalten offensichtlich unvorschriftsmäßig ist, muss zur Klärung der Sachlage, die Vorlage eines Abdrucks der Genehmigung oder ersatzweise der Montageanleitung gefordert werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, nur Fahrzeugteile mit einer EG-Genehmigung zu kaufen und einzubauen, denen ausreichende Informationen beigefügt sind. Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug in den vorgegebenen Verwendungsbereich passt und die erforderlichen Montagehinweise vorhanden sind. Bewahren Sie die Dokumente zusammen mit Ihren anderen Fahrzeugunterlagen auf. So stehen Ihnen bei späteren weiteren Änderungen, Reparaturen oder Nachfragen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Beachten Sie außerdem, dass sich technische Änderungen gegenseitig negativ beeinflussen können, so dass die EG-Genehmigung für ein Fahrzeugteil ungültig werden kann. Ein Beispiel hierfür ist die Kombination einer Fahrwerkstieferlegung mit der Nachrüstung einer Anhängerkupplung, Durch die Tieferlegung ist es möglich, dass die erforderliche Mindesthöhe der Kupplung über der Fahrbahn nicht mehr eingehalten wird. In Zweifelsfällen stehen Ihnen unsere Sachverständigen gerne zur Klärung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Sollten Ihnen Unterlagen über ein Fahrzeugteil mit einer EG- oder ECE-Genehmi-gung fehlen, recherchieren wir gerne für Sie in unseren Datenbanken, ob wir Ihnen einen Abdruck der Genehmigung mit dem Anwendungsbereich und ggf. der Montageanleitung zur Verfügung stellen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine unserer TÜV-STATIONEN in Ihrer Nähe, die sie im Internet unter
http://www.tuev-nord.de/OTS/sti_start.aspx
finden können.
Wir wollen, dass Sie Ihre Mobilität sicher genießen können!
Ihre
TÜV NORD Mobilität
Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen
Hannover, 11.05.2005
ZITAT ENDE
Ich habe das Thema gesperrt und werde es in Zukunft auch so handhaben um Rechtsstereitereien zu vermeiden (davon gab es genügend in der Vergangenheit).
Erfinderlein hat geschrieben:Hallo Jornbyte,
diesen Satz müsstest du fairerweise untermauern. Du schreibst:Ich habe das Thema gesperrt und werde es in Zukunft auch so handhaben um Rechtsstereitereien zu vermeiden (davon gab es genügend in der Vergangenheit).
Ich lese hier seit Anfang 2003 und ein Rechtsstreit ist mir keiner in Erinnerung. Irgendwie sollte man doch ein bischen auf dem Boden der Tatsachen bleiben.
Gruß Lothar
Ich lese hier seit Anfang 2003 und ein Rechtsstreit ist mir keiner in Erinnerung. Irgendwie sollte man doch ein bischen auf dem Boden der Tatsachen bleiben.
Erfinderlein hat geschrieben:Willst du mit deinem letzten Satz zum Ausdruck bringen, dass wir deinen thread vorsichtshaölber auch sperren sollten ?
Es ist nicht immer einfach so etwas zu entscheiden und zum Glück wird ja auch nicht gleich alles über einen Kamm geschert.
Zurück zu Elektronik Allgemein
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste