Hallo!
Ich hätte da mal ne Frage zur Nullung bzw. zur FI-Schutzschaltung:
Wenn ich die Versorgung von einer bestehenden Anlage bekomme die mit der klassischen Nullung "abgesichert" ist, darf ich nur Sicherungen verwenden, die nur die Phase und nicht auch den Neutralleiter schalten, denn der ist ja eigentlich gleichzeitig die Erdung (PEN),
hingegen bei einer Anlage mit FI-Schutz darf ich bzw. soll ich den Nulleiter auch mitschalten bei einer Sicherung.
ich hoffe bis hier hin bin ich mit meinen "Annahmen" richtig.
aber jetzt meine eigentliche Frage:
wenn ich die Zuleitung von einer Anlage bekomme mit Schutz - Nullung, und ich bei meinem Schaltverteiler den PEN-Leiter aufteile, dan kann ich doch den Neutralleiter wieder "mitschalten" bei einer SIcherung ODER?