AC DC Master hat geschrieben:wannen brauchen nicht mehr geerdet werden und eine vorwand schon garnicht.
Hier solltest du mal in die VDE schauen , da steht ausdrücklich drin das alle elektrisch leitfähige Teile in den Potentialausgleich einzubeziehen sind und dazu zählen auch Tragwerke von Trockenbauwänden , Metalltüren , Treppengeländer, metallische Verkleidungen und auch zb VA Becken und auch VA -Scheißhäuser.
Sinn des Potentialausgleichs ist es ja alle leitfähigen Teile auf gleiches Potential zu bringen. Selbst bei Fußböden kann es erforderlich sein diese in den Potentialausgleich einzubeziehen. Im EX-Bereich gibt es noch viel härtere Forderungen. Wenn das Planungsbüro das Fordert liegt es nicht im Ermessen des Ausführenden das zu Unter
lassen , allerdings das Leitungswasser zwar Strom leitet aber deshalb die PVC-issolierten Rohre in den Potentialausgleich einbezogen werden ist Unsinn. Da hilft es nur das Planungsbüro aufzufordern die Rohre aus Leitfähigem Material zu errichten oder Leitfähiges PVC zu verwenden. Als Elektrofachkraft kann ich nur den Planer auf die rechtlichen Belange Hinweisen und evl eine Mängelanzeige Schreiben.
Auch eine Plannung kann und ist bei großen Baustellen selten Mängelfrei. Deshalb gibt es da einen Bauleiter , dessen Brot ist es das zu Klären.
Gruß Bernd
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